Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt: Was nun?

Das müssen Familien jetzt beachten

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung darf der bisherige Kinderreisepass seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt werden. Je nach Urlaubsziel benötigen Kinder einen Personalausweis oder Reisepass.

Für Personen unter 24 Jahren haben diese Dokumente eine Gültigkeit von sechs Jahren. Je nach Reiseziel kann bei gravierenden, optischen Veränderungen vor Ablauf der Gültigkeit die Beantragung eines neuen Dokumentes erforderlich werden.

 

„Wir raten den Eltern vor Reiseantritt zu prüfen, ob ihre Kinder auf dem Dokument noch erkennbar sind. Hier ist die Aufmerksamkeit der Eltern gefragt, damit es bei Grenzkontrollen und an Flughäfen nicht zu Überraschungen kommt“, erklärt Thomas Schorn, Leiter des Bürgerbüros.

 

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Bürgerbüro: Bis zu sechs Wochen Ausstellungszeit – frühzeitig informieren

Reisepässe oder Personalausweise können im Bürgerbüro beantragt werden.

 

Die Ausstellung eines Personalausweises kann bis zu vier Wochen, die Ausstellung des Reisepasses bis zu sechs Wochen dauern.

„Daher ist eine frühzeitige Beantragung sinnvoll. Gerade vor den Ferien ist die Nachfrage nach Terminen im Bürgerbüro erfahrungsgemäß besonders groß und zudem kann es bei der Bundesdruckerei in Berlin zu längeren Bearbeitungszeiten kommen“, erklärt Schorn. „Unser Anliegen ist es, die Familien in Hilden frühzeitig und umfassend zu informieren, aus diesem Grunde werden wir in den kommenden Wochen alle Familien zusätzlich mit gesonderter Post anschreiben.“

 

Bei unter 24-jährigen Personen betragen die Gebühren für einen Personalausweis 22,80 Euro, für den Reisepass 37,50 Euro.

 

Für die Beantragung der Pass- und Ausweisdokumente ist eine Terminbuchung unter www.hilden.de/terminvergabe notwendig. Dort haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Termine für bis zu acht Wochen im voraus hinein buchen.

Alternativ stellt das Bürgerbüro täglich mit Beginn der Öffnungszeit kurzfristig buchbare Termine für den laufenden Tag zur Verfügung.

 

Sofern Familien noch im Besitz eines gültigen Kinderreisepasses sind, kann dieser bis zum Ablauf der Gültigkeit unverändert weitergenutzt werden.

Alle Informationen unter: www.hilden.de/kinderreisepass.

 

Quelle: Stadt Hilden
Foto: Archiv anzeiger24.de / Pixabay

 


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