Kita-Gebühren: Rat fügt sich teilweise den Elternprotesten

Neue Geschwisterkind-Regel verschoben – Beitragspflicht bei Ausfällen bleibt aber bestehen

Im Streit um die Reform der Kita-Gebühren hat sich die Hartnäckigkeit einiger Eltern und des Jugendamtselternbeirates (JAEB) nur halbwegs ausgezahlt. Nach den Vorberatungen im Finanz- und Jugendhilfeausschuss ist der Stadtrat am Dienstagabend bei seiner Abschluss-Abstimmung den Protesten ein wenig entgegen gekommen.

 

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Geschwister-Beiträge ab 62.500 Euro und 2023/2024

Die umstrittene Geschwisterkind-Neuregelung wird um ein Jahr verschoben. Das bedeutet: Erst zum Schuljahr 2023/2024 sollen Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen über 62.500 Euro für das erste Geschwisterkind Beiträge entrichten. Das zweite Geschwisterkind bleibt weiterhin beitragsfrei.

Das haben CDU und SPD beantragt und dafür zusammen mit der FDP (mit Ausnahme eines Fraktionsmitgliedes) eine Mehrheit gefunden.

Grüne und Bürgeraktion wollten die alte Regelung beibehalten (also komplette Beitragsbefreiung für alle Geschwisterkinder), das lehnten SPD und CDU aber ab.

 

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Wohlgemerkt: Dieser Beschluss ändert nichts an der Entscheidung für OGS und VGS. Da gilt die Regelung, dass ab 62.500 Euro gestaffelt für das erste Geschwisterkind Beiträge fällig werden.

Kita-Schließung: Eltern müssen weiterhin zahlen

Mit ihrer anderen Forderung konnten sich die Elternvertreter aber nicht durchsetzen: Nach wie vor müssen sie die Gebühren zahlen, auch wenn die Betreuung wegen Pandemie oder Personalmangel nicht angeboten werden kann.

Begründung: Betriebskosten gibt es auch bei Ausfall, und die müssten eben umgelegt werden. Außerdem gebe Haushaltslage eine großzügigere Lösung nicht her.

 

Die Beiträge für die Mittagsverpflegung bleiben bis zum 31. Juli 2022 stabil.

Aber ab dem Schuljahr 2022/23 beträgt die Gebühr in Grundschulen 68 Euro monatlich, also 816 Euro jährlich.
In der Sekundarschule wird ebendieser Beitrag für eine Teilnahme an fünf Wochentagen erhoben; ansonsten kostet die Mittagsverpflegung 54 € monatlich, also 648 € jährlich für eine Teilnahme an vier Wochentagen sowie 41 Euro monatlich, also 492 Euro jährlich für eine Teilnahme an drei Wochentagen.

 

JAEB: „Werden bei Rat, Verwaltung und Bürgermeister auf der Matte stehen…“

Michael Hirsch-Herda, Vorsitzender des JAEB, freut sich natürlich, dass es bei der Geschwisterkindregelung einen Kompromiss gab.

Ansonsten, so erklärt er auf Nachfrage von anzeiger24.de: „Nächstes Jahr werden wir uns die Haushaltslage wieder ganz genau anschauen und ggf. um eine weitere Verschiebung oder eine Aufhebung der Satzungsänderung bitten. Wir haben noch einmal auf die katastrophale Lage und den dringenden Handlungsbedarf im Elementarbereich hingewiesen. Die Politik hat hoffentlich ebenfalls mehrheitlich verstanden und schließt sich unserem Aufruf zur Diskussion an.“

 


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Die Elternvertretung werde „bei Rat, Verwaltung und Bürgermeister auf der Matte stehen, sollte es zu längeren Schließungen aufgrund von Pandemie, Epidemie, Streik oder Personalmangel kommen“, so Hirsch-Herda: „Die Verwaltung hat uns gegenüber diesbezüglich schon ihr Entgegenkommen signalisiert.“

 

Auch beim Catering bleibt die Forderung bestehen: „Keine Leistung = keine Bezahlung. Denn diese Kosten tragen die Eltern zu 100%. Ausfälle derzeit ebenso. Hier hat uns die SPD bereits ihre Unterstützung zugesagt. Andere Parteien werden hoffentlich noch folgen…“

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: archideaphoto/Adobe Stock / Tumisu/Pixabay

 


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