Krankenhaus-Rettung: Jetzt geht’s ums Geld – 4 Millionen Euro von den Kommunen

Neuer Investor GFO rechnet zunächst mit Verlusten – Städte und Kreis sollen Zuschüsse und Darlehen gewähren

Hilden konnte vor einer Woche aufatmen: Die Übernahme und damit die Rettung des örtlichen Krankenhauses durch die Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GOF) ist besiegelt. Damit werden das St. Martinus Krankenhaus in Langenfeld und das St. Josef Krankenhaus in Hilden ab 2024 unter einem Dach betrieben.

 

Allerdings unter einer Bedingung: Die beiden Städte sowie der Kreis Mettmann müssen dafür jetzt einen ordentlichen Zuschuss zahlen und ein Darlehen gewähren. Darüber entscheiden der Ausschuss für Finanzen und Beteiligung am 29. November 2023 sowie der Stadtrat am 12. Dezember 2023.

 

Bismarckpassage

 

Was kostet die Rettung?

Die Verwaltung erklärt in ihrer Abstimmungsvorlage: „Bis zur Etablierung des veränderten Leistungsspektrums und den strukturellen Anpassungen der beiden Häuser erwartet die GFO für die Jahre 2024 und 2025 operative Verluste, die sie selbst nicht tragen können.“

 

Die Städte Langenfeld und Hilden sowie der Kreis Mettmann haben deshalb vereinbart, die GFO anfangs finanziell zu unterstützen:

  • 2 Millionen Euro als freie Betriebskostenzuschuss im Januar 2024
  • ein Darlehen als abrufbaren Kontokorrentkredit in Höhe von maximal 4 Millionen Euro für 2024; die abgerufenen Beträge sollen mit 3,5 % verzinst werden 
  • Im Januar 2025 sollen noch einmal 2 Millionen Euro als freier Betriebskostenzuschuss an die GFO ausgezahlt werden.
  • Ab dem Geschäftsjahr 2026 wird ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.

 

50% dieses Finanzbedarfs sollen die Städte Langenfeld und Hilden zusammen tragen (also jeweils 1 Million Euro), der Kreis Mettmann soll die übrigen 50% (2 Millionen Euro) übernehmen.

 

Aber auch Nachbarkommunen wie Monheim, Haan und Erkrath sollen einen Beitrag leisten, weil sie von der Rettung profitieren. Dies könne zum Beispiel über die Kreisumlage bewerkstelligt werden.

 

Hildener Stadtrat soll bereits jetzt 3 Millionen freigeben

Damit der Übergang zum Jahreswechsel funktionieren kann, soll die Stadt Hilden nun in Vorleistung gehen. Der Stadtrat solle daher bereits jetzt und „kurzfristig“ 3 Millionen Euro als „Betriebsmittelzuschüsse“ für den Weiterbetrieb des St. Josefs Krankenhauses ab 2024 „überplanmäßig“ freigeben, denn: „Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Finanzmittelbereitstellung empfiehlt die Stadtverwaltung Hilden, im Sinne des worst case-Szenarios einen größeren Betrag bereitzustellen, als voraussichtlich erforderlich wird“, heißt es in der Abstimmungsvorlage. 

 

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Das bedeutet, die Politik soll beschließen:

  • 500.000 Euro als „verlorener Betriebsmittelzuschuss“; d.h. dieses Geld wird dann erst einmal „versickern“
  • 1 Million Euro „als mit 3,5% verzinster Betriebsmittelzuschuss, der zu mindestens 50% bis zum 31. Dezember 2024 an die Stadt Hilden zurückzuzahlen ist“
  • „Der verbleibende Betrag von 1.500.000 Euro wird gemäß §19 Ziffer 5 KomHVO mit einem Sperrvermerk versehen, der durch Beschluss entweder des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen oder des Rates aufgehoben werden kann“, heißt es weiter.

Der Betrag soll aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

  

***Update***

Der Finanzausschuss Hilden hat am 29. November 2023 dem Antrag zugestimmt. Allerdings wurde die Verzinsung von 3,5% herausgenommen. Der Stadtverwaltung ist aufgefallen, dass sie als Kommune keine „Darlehen“ vergeben darf („Wir sind keine Bank“, so Stadtkämmerer Peter Stuhlträger). 

Diskutiert wurde auch, ob sich das Konzept für die GFO wirtschaftlich trägt. „Das werden wir im Laufe des Jahres 2024 erkennen“, so Stuhlträger. 

Bürgermeister Claus Pommer ergänzte, dass der Kreis Mettmann noch weitere Prüfungen vornehmen müsse.

Es gibt also noch immer viel zu bereden….  

 

Die Krankenhaus-Rettung hat also ihren Preis.

Und: es bleibt das unternehmerische Risiko für die franziskanische Gesellschaft – das wurde ja auch der Kplus Gruppe zum Verhängnis, die am Ende mit Millionenverlusten zu kämpfen hatte.

 

Darum wurde ebenfalls vereinbart: „Falls der Krankenhausbetrieb in Hilden – wider Erwarten – wirtschaftlich dauerhaft nicht tragbar sein sollte und der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen worden sein, werden durch die GFO 50 % der Darlehenssumme zurückgezahlt“, erklärt die Stadtverwaltung.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de / A.Zivic/ Pixabay

 


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