
Wenn Vereine ehrenamtlich ein Event für die Allgemeinheit organisieren, haben sie mit immer mehr Auflagen und Kosten zu rechnen. Ein besonders dicker Brocken ist dabei die Zahlung an die GEMA, die im Laufe der Jahre immer höher geworden ist. Das Land NRW will die Verbände hierbei nun finanziell unterstützen und hat einen Pauschalvertrag mit der Musikurheber-Verwertungsgesellschaft geschlossen: Bis einschließlich 2027 werden 3 Millionen Euro für das Abspielen von Songs auf Sommer-, Dorf-, Gemeindefesten oder Vereinsjubiläen bereitgestellt, erklärt Claudia Schlottmann, Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann: „Ziel ist es, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit zur Verfügung steht und weniger finanzielle Mittel für Gebühren aufgewendet werden müssen.“
Landesweit sollen rund 33.500 gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit ehrenamtlichen Kräften davon profitieren. Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen und vorab bei der GEMA angemeldet wurden.
Wie genau soll das nun funktionieren?
Zunächst einmal sei gesagt, dass die Vereine oder Kirchen kein Geld direkt aus dem Topf bekommen, um die GEMA-Gebühren zu entrichten.
Wer das Angebot nutzen will, muss über das GEMA-Onlineportal für ehrenamtliche Vereine in NRW einen Antrag stellen.
Bei korrekter Anmeldung und Erfüllung aller Kriterien ordnet die GEMA die Veranstaltung dem Pauschalvertrag zu. Die Lizenzkosten werden dann durch das Land NRW übernommen, der Veranstalter bekommt keine Rechnung gestellt.
Berechtigte Organisationen müssen mehrere Kriterien erfüllen:
- Sitz in Nordrhein Westfalen
- Gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
- Die Mitarbeitenden sind überwiegend ehrenamtlich tätig.
- berechtigt sind z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen, kirchliche Körperschaften usw. sowie rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen solcher Organisationen
- Noch nicht in den Vertrag aufgenommen sind Karnevals- und Schützenfestumzüge. Aber auch das will das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in einem nächsten Schritt ändern. Die Prüfung läuft.
Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen.
Die Nachweiserbringung läuft über die Vorabanmeldung bei der GEMA. Es müssen die üblichen Angaben gemacht werden:
- Veranstalterdaten (Name, Anschrift, Rechtsform)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit/Mildtätigkeit/Kirchlichkeit
- Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Fläche etc.,
- Nutzung von Live- oder Tonträgermusik
Für viele Vereine in Nordrhein-Westfalen könnte der Pauschalvertrag mit der GEMA eine spürbare Entlastung bringen. Gerade bei ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen zählt jeder Euro, der nicht für zusätzliche Gebühren aufgebracht werden muss.
Damit schafft NRW hoffentlich mehr finanziellen Spielraum für das, worum es den Vereinen eigentlich geht: ihre Arbeit für die Gemeinschaft.
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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