Bürgerantrag wurde abgelehnt – Nun gibt es mehr Rechtssicherheit
Eine Welt mit weniger Einweg-Müll – das wünschen sich viele Menschen. Die Stadt Tübingen hat es vorgemacht und im Januar 2022 eine Sondersteuer auf Verpackungen, Geschirr und Besteck aus nicht recyclebarem Material für Speisen und Getränke (sowohl „für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle“ als auch „to go“) eingeführt. So etwas hätten sich einige Hildenerinnen und Hildener auch gerne für ihre Stadt gewünscht und stellten im vergangenen Jahr einen entsprechenden Bürgerantrag. Der wurde aber von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt, und auch die Stadtverwaltung hatte Bedenken, weil die Rechtslage unsicher war.
Doch das könnte sich nun ändern…
Lokale Verpackungssteuer: Der Weg durch die Instanzen
In Tübingen hat ein Schnellrestaurant einen Normenkontrollantrag gegen die Abgabe eingelegt – und war damit vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März 2022 zunächst auch erfolgreich. Im Mai 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil jedoch abgeändert und den Normenkontrollantrag abgelehnt. Dagegen legte die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde ein – diesmal vergeblich. Denn das Bundesverfassungsgericht erklärte am 22. Januar 2025 die Verpackungssteuersatzung für rechtmäßig: „Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspricht keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts“, heißt es in der Begründung.
Das dürfte nun viele Kommunen freuen. So meint beispielsweise Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW: „Mit dem Beschluss werden die kommunalen Handlungsspielräume im Kampf gegen die Vermüllung der Innenstädte und der Umwelt durch Einwegverpackungen gestärkt.“
Nun solle jede Gemeinde individuell und eigenständig bewerten und entscheiden, „ob eine Verpackungssteuer vor Ort sinnvoll und hilfreich ist“.
Die Karten sind also neu gemischt – auch für Hilden?
Nun gibt es also mehr Rechtssicherheit. Wäre also eine Einweg-Steuer auch in Hilden nun möglich? Auf Nachfrage erklärt uns Ratsfrau Helen Kehmeier von den Grünen: „Diese Nachricht haben wir wohlwollend zur Kenntnis genommen. Leider war die Mehrheit der anderen Fraktionen – auch unabhängig von der Rechtssicherheit – nicht gewillt, einen solchen Weg zu gehen. Wir haben zwar immer für die Einführung dieser Steuer argumentiert, uns aber wegen der Rechtsunsicherheit stets enthalten.“
Nun aber wollen die Hildener Grünen „den Austausch mit den damaligen Antragstellenden suchen, um zu schauen, ob man nun einen neuen Anlauf starten könnte“.
Allerdings betont der StGB-Geschäftsführer Sommer auch: „Dabei sind mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen, beispielsweise auf kleine Betriebe wie Kioske oder lokale Gastronomen. Jede Kommune wird abwägen müssen, wie sich eine Verpackungssteuer auf die Situation vor Ort auswirkt.“
Zu beachten sei außerdem, dass der Erlass einer kommunalen Verpackungssteuersatzung zunächst vom Kommunalministerium und vom Finanzministerium NRW genehmigt werden müsse.
Ganz so einfach scheint es also doch nicht zu sein…
Bericht: Achim Kaemmerer
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