Nachgefragt: Müssen Bäume am Itter gefällt werden?

Zwei Jahre nach der Flut: Was tut der BRW für den Hochwasserschutz?

Diesen Tag – und die darauffolgenden – werden viele Hildenerinnen und Hildener so schnell nicht vergessen: Am 14. Juli 2021 tobte ein extremer Starkregen über dem Kreis Mettmann. Massive Überschwemmungen verwüsteten teilweise Keller, Häuser und beispielsweise auch die Tiefgarage am Nove-Mesto-Platz.

 

Seither fragen sich die Betroffenen und viele andere Menschen: Was hat sich seitdem getan, damit so eine Katastrophe nicht noch einmal passiert?

Wir haben beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) nachgefragt.

 

Wall oder Deich? Sorge um Bäume

Eine Maßnahme wurde vor etwa einem Jahr diskutiert: Muss der „Itter-Deich“ im Westen erneuert oder saniert werden?

Damals war aber offenbar noch nicht geklärt, wer dafür nun eigentlich zuständig, bzw. federführend sein soll.

Ebenso unklar war u.a., ob es sich bei der Böschung überhaupt um einen Deich oder einen Wall handelt oder ob die Itter renaturiert werden soll/kann – und ob ggf. Bäume gefällt werden müssen, damit der Hochwasserschutz stabil bleibt.

Wir hatten berichtet

 

Gibt es mittlerweile mehr Klarheit?

 

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Dazu erklärt uns der BRW: „Bäume an der Itter müssen nicht aus Gründen des Hochwasserschutzes gefällt werden. Nach intensiver und im Ergebnis übereinstimmender Prüfungen aller Beteiligten (BRW, Kreis Mettmann und Stadt Hilden) kann der Baumbestand auf den Verwallungen verbleiben.“

 

Das dürfte jetzt einige Gemüter beruhigen.

Doch wie geht es nun weiter?

 

„Bei den aufgeschütteten Verwallungen an der Itter handelt es sich nicht um Deiche mit ausgewiesener Hochwasserschutzfunktion“, sagt uns der BRW. „Die Ausgangsdiskussion entstand durch eine seit 2019 geänderte Darstellung und Bezeichnung der Verwallungen an der Itter in der Hochwassergefahrenkarte der Bezirksregierung in Düsseldorf. Es wurde in Erwägung gezogen, dass es sich bei den Verwallungen an der Itter nunmehr um ‚Deiche‘ handeln könnte. Ein Deich als technisches Bauwerk hat – anders als eine Verwallung – nach der entsprechenden Sach- und Rechtslage gehölzfrei zu sein, um seine Funktion vollumfänglich zu erfüllen.“

 

Die Verwallungen an der Itter aber seien „per Definition eher Abflussbauwerke, so dass die Vorschriften zur technischen Ausgestaltung von Deichen hier nicht eingehalten werden müssen.“

Und da die Bäume die Funktion der Verwallungen „nicht generell beeinträchtigen“, müsse der der Baumbestand auch nicht entfernt werden, so der BRW: „Zudem gilt der naturschutzrechtliche Schutz der Bäume uneingeschränkt fort, da die Itterverwallungen innerhalb eines nach dem Landschaftsplan des Kreises Mettmann festgesetzten Landschaftsschutzgebietes liegen. Hierin sind zahlreiche Nutzungseinschränkungen festgelegt, wie zum Beispiel auch das Verbot, Bäume zu fällen.“

Renaturierung geplant

Allerdings erklärt der BRW auch: „Nur Gefahrenbäume müssen gefällt werden. Wie entlang allen anderen Fließgewässern kann es auch auf den Verwallungen an der Itter im Einzelfall erforderlich sein, Bäume zu fällen, die eine Gefahr darstellen, wenn sie beispielsweise altersbedingt oder aufgrund eines Sturmschadens umsturzgefährdet sind. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen erforderlich und führt zu keinen Fällungen im großen Stil.“

Unabhängig von den Verwallungen an der Itter prüft der BRW derzeit die Möglichkeiten, die Itter im Stadtbereich von Hilden und in den daran angrenzenden westlichen und östlichen Bereichen zu renaturieren: „Innerhalb des städtischen Bereiches sollen sogenannte ‚Trittsteine‘ (kurze Gewässerabschnitte mit höherer ökologischer Qualität) den Zustand der Itter verbessern. In den angrenzenden Bereichen westlich und östlich der Innenstadt könnten Auenbereiche sowohl die ökologische Qualität der Itter steigern als auch zusätzlichen Retentionsraum schaffen.“

 

„Handlungskonzept Hochwasser“ erstellt

Damit ist aber das allgemeine Problem noch nicht gelöst: Wie steht es um den Hochwaserschutz?

Rückblick: Die Regenrückhaltebecken konnten die Flut nicht verhindern. Der BRW hat „zum Schutz der Stauanlagen überschüssiges Wasser über die Hochwasserentlastungen kontrolliert ablaufen lassen“, erklärt uns die „Abteilung Technik“ und betont, dass „die Eintrittswahrscheinlichkeit so selten ist, dass der vorhandene Schutz an der Itter durch diese Becken nicht ausgereicht hat“.

 

Inzwischen hat der BRW ein „Handlungskonzept Hochwasser“ erstellt: „Es beinhaltet verschiedene Aktionsfelder, in denen die umzusetzenden Aktivitäten und Maßnahmen dargestellt sind. Sie basieren alle auf den Grundsätzen, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser immer wichtiger wird“, sagt teilt uns der Verband mit. „Die Aktionsfelder befassen sich mit den Hochwasserrückhaltebecken, der ökologischen Gewässerumgestaltung, der Verbesserung der internen und externen Informations- und Vorhersagesysteme, der Zusammenarbeit mit den Kommunen, dem Kreis und deren Katastrophenschutz und der Beseitigung der massiven Schäden.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de

 


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