Pflegedienstleister empört: Kosten für Sonderparkausweise verdoppelt

Stadt verteidigt Erhöhung mit Argument der Gleichbehandlung

Peter M. (Name von der Redaktion geändert) ist sauer. Er betreibt einen Pflegedienst, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich in der ganzen Stadt unterwegs und müssen natürlich auch ihr Auto in Wohngebieten abstellen. Und an den Stellen, an denen dafür Parkgebühren erhoben werden, ist es seit Jahresbeginn 2024 richtig teuer geworden: Der Stadtrat hat Ende 2022 nicht nur eine stufenweise Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise (60 Euro ab 2023, 90 Euro ab 2024 und 120 Euro ab 2025) beschlossen. Auch Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte oder Handwerksbetriebe müssen inzwischen für ihren Sonderparkausweis 90 statt bisher 45 Euro zahlen.

Das kann Peter M. nicht nachvollziehen: „Besonders bezugnehmend auf die von uns erbrachten Leistungen für alte und kranke Menschen, welche Ihren Lebensunterhalt sowieso meist schon sparsam bestreiten müssen, ist eine ‚Verwaltungsgebühr‘ mit einer solch drastischen Steigerung für die Ausstellung eines Parkausweises fragwürdig“.

 

Wir fragen bei der Stadt Hilden nach: Warum müssen auch Pflegedienste nun doppelt so hohe Gebühren bezahlen, während sie ihren Dienst am Menschen ausüben?

 

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Rathaus will Gleichbehandlung: „Auch für Pflegedienste ist der Verwaltungsaufwand vergleichbar“

Der Stadtverwaltung geht es um „Gebührengerechtigkeit und Gleichbehandlung“, heißt es in dem Antwortschreiben: „Der Verwaltungsaufwand für die Erteilung der Sonderparkausweise zugunsten der o.g. Berufsgruppen ist mit dem Verwaltungsaufwand für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen vergleichbar. Es gibt keine belastbare Grundlage dafür, die Gebühren für Sonderparkausweise zugunsten von Unternehmen oder Selbstständigen zu reduzieren, ohne dabei den tatsächlichen Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Das würde diese Gruppen finanziell bevorzugen, während Anwohner in Bewohnerparkzonen den vollen Preis zahlen müssen.“

 

Auch Pflegedienste seien „wirtschaftliche Unternehmen, die mit ihrer Dienstleistung Geld verdienen. Dass Pflegedienste einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten, wird bereits durch die grundsätzliche Möglichkeit der Einräumung von Sonderparkrechten gegenüber anderen Berufsgruppen gewürdigt. Für diese Sonderrechte muss dann jedoch auch eine angemessene Gebühr gezahlt werden.“ 

Eine Gebühr in Höhe von aktuell 0,25 Euro pro Tag und Fahrzeug für diese Sonderparkrechte sieht die Verwaltung „im Hinblick auf den verursachten Verwaltungsaufwand und die eingeräumten umfangreichen Parkrechte als angemessen“ an.

 

Auch mit dieser Antwort gibt sich Peter M. nicht zufrieden: „Die Belastung bei einem Fahrzeug anzuheben, ist eine Sache. Bei zwölf Fahrzeugen allerdings steigen die Kosten ja direkt erheblichNicht bedacht wird hingegen der Umstand, dass hiermit genau die Menschen ‚bestraft‘ werden, auf welche wir diese Mehrkosten umlegen müssen. Nämlich auf die ältesten und schwächsten der Gesellschaft. Da fehlen mir die Worte.“ 

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos/Montage: anzeiger24.de

 


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