
Es hätte ein kulturelles Vorzeigeobjekt für die Hildener Kunstlandschaft werden können. Doch daraus wird wohl nichts, wie der Beigeordnete Sönke Eichner in der Sitzung des Kulturausschusses am 11. Juni 2026 völlig überraschend verkündete: die Erbengemeinschaft des verstorbenen Bildhauers Heinz Breloh habe kein Interesse mehr daran, die „Alte Apotheke“ an der Ecke Benrather und Ellerstraße in ein Nachlass-Museum umzuwandeln. Da machte sich große Enttäuschung bei den Ratsmitgliedern breit.
Wie konnte es dazu kommen?
Kein Baurecht für Museum – Verwaltung schlug Erbbaurecht vor
Die Ausgangslage ist etwas kompliziert: Es gilt ein Nutzungsüberlassungsvertrag für das Objekt mit der Erbengemeinschaft des gebürtigen Hildeners Heinz Breloh (1940 bis 2001). Die Stadt hat einen Showroom genehmigt, in dem Exponate des documenta-Künstlers ausgestellt werden dürfen – allerdings nur von außen sichtbar.
Es kursierte nun die Vision eines Breloh-Museums – was Hilden zu einer beliebten Anlaufstelle für Kunstliebhaber gemacht hätte.
Doch dafür gibt es kein Baurecht, sagt die Stadtverwaltung und empfahl daher in einem früheren Sachstandsbericht: „[Es wird] der Vorschlag unterbreitet, [Dr. Ludger Breloh, Bruder des Verstorbenen] für den Zeitraum von drei Jahren die Option einzuräumen, das Grundstück ihm oder einer von ihm zu benennenden juristischen oder natürlichen Person im Wege eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 30 Jahren zur Verfügung zu stellen.“ Die Erbbauberechtigten könnten dann – auf eigene Kosten – ein Museum errichten, betreiben und unterhalten. „In den drei Jahren und der verbindlichen Zusage zum Abschluss eines Erbbaurechts hat Herr Dr. Breloh die Zeit und auch die wirtschaftliche Perspektive, ‚sein‘ Projekt wirtschaftlich und baulich auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen sowie ggfs. Mäzene für das Projekt zu begeistern“, heißt es weiter. „Die Stadt Hilden wahrt die Chance, ohne Kosten (…) ein öffentlich nutzbares Gebäude an einer baulich problematischen Lage zu erhalten, das entsprechend den verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans den Bereich an der verkehrsreichen Kreuzung (…) baulich abschließt.“
War diese Option vielleicht zu unattraktiv? Eine offizielle Stellungnahme gibt es dazu nicht.
Vertrag läuft noch bis 2032 – und dann?
Und was passiert nun mit der vorhandenen Sammlung in dem Gebäude? Wir fragen bei der Stadtverwaltung nach. Der Nutzungsüberlassungsvertrag läuft noch mindestens bis zum 31. Juli 2032. Und die Erbengemeinschaft wolle diesen Vertrag bis dahin auch erfüllen, d.h. die Breloh-Werke lagern und teilweise der Öffentlichkeit präsentieren: „Da das ehemals als Apotheke genutzte Gebäude (…) baurechtlich nicht als öffentlich zugängliches Museumsgebäude genutzt werden kann, ist im Nutzungsüberlassungsvertrag vereinbart, dass der ehemalige Apothekenraum durch den Nutzer zu einer Präsentationsfläche für Kunst und Kultur umgestaltet wird“, erklärt das Rathaus weiter. „Durch die Schaufenster sollen zur Straße hin wechselnde Kunstwerke ausgestellt werden. Auf dem überlassenen Grundstück zwischen den beiden Gebäuden Benrather Str. 24 und Ellerstr. 1a sollen Skulpturen ausgestellt werden.“
Es bleibt also die nächsten sechs Jahre alles beim alten. Der kulturelle Schatz eines bedeutenden Hildeners wird also größtenteils weiterhin der Öffentlichkeit verborgen bleiben – und vielleicht im nächsten Jahrzehnt ganz aus Hilden verschwinden.
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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