Haushaltsloch: Stadt Hilden braucht mehr Einnahmen – von Wohneigentümern
Wer am Wochenende Post von der Stadt Hilden erhält, dürfte sich die Augen reiben: Das Amt für Finanzservice verschickt die geänderten rd. 20.000 Bescheide für die Grundsteuer A und B an die Grundsteuerpflichtigen. Und die haben es in sich: Der Stadtrat ist im März 2024 der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, die Hebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2024 zu erhöhen: für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftsflächen) von 240 auf 290 v.H., für die Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) von 480 auf 580 v.H.
„Für ein Reihenhaus in Hilden beträgt die zusätzliche Belastung mit dem neuen Hebesatz der Grundsteuer B durchschnittlich zwischen 80 und 110 Euro im Jahr. Das letzte Mal wurde dieser 2016 von 380 Prozentpunkten auf 480 Punkte erhöht“, erklärt Stadtkämmerer Martin Wiedersprecher.
Defizit soll um rund 11 Millionen Euro sinken – „Auf viele Schultern verteilen“
Grund für die Maßnahme sei der Zustand des städtischen Haushalts: „Die Stadt Hilden leidet unter steigenden Mehrbelastungen. Unter anderem aufgrund der Inflation sind die Aufwendungen seit 2016 um 36 Prozent gestiegen“, erklärt die Verwaltung. „Da die Einnahmen nicht im selben Maße gestiegen sind, weist der Haushalt für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 aktuell ein Defizit von rund 73,5 Millionen Euro aus, ohne Hebesatzerhöhung hätte sich dieses sogar auf rund 84,2 Millionen Euro erhöht.“
Die sozialen Infrastrukturen sollen erhalten und Gebühren nicht oder nur moderat erhöht werden. „Stattdessen wird die Herausforderung, Geld einzusparen beziehungsweise mehr Geld einzunehmen, auf möglichst viele Schultern verteilt“, heißt es weiter. „Die Grundsteuererhöhung hat Auswirkungen für alle Menschen, die in Hilden leben, unabhängig davon, ob sie in Eigentum wohnen oder über die Miete die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung mittragen. Dieser Weg ist daher aus Sicht der Verwaltung und des Rates der gerechteste.“
Kontakt für Rückfragen zu den Bescheiden
- Amt für Finanzservice: per Post an Am Rathaus 1, 40721 Hilden, per Fax an 02103/72-85620 oder per Mail an steueramt@hilden.de
- Offene Sprechstunde: dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr.
- Telefonische Anfragen: dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter 02103/72-0
Bericht: Achim Kaemmerer / Quelle: Stadt Hilden
Fotos/Montage: anzeiger24.de / A.Stein/Pixabay
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