Frühzeitige Bürgerbeteiligung für Bebauungsplan beginnt
Im Bereich Poststraße 35-37, auf dem Gelände einer ehemaligen Schreinerei, sollen neue Wohngebäude entstehen. Dazu leitet die Stadt nun ein vorhabenbezogenes Bebauungsplan-Verfahren (Nr. 10C Teil 1) mit Vorhaben- und Erschließungsplan ein.
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Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Gelegenheit, sich über die Inhalte der Planung (Entwürfe und Informationen zum Verfahren) kundig zu machen und Anmerkungen einzubringen.
Informationsmöglichkeiten
Informationsveranstaltung am Donnerstag, 3. Februar 2022, ab 18 Uhr in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums, Am Holterhöfchen 30.
Die Veranstaltung wird unter der 3G-Regel durchgeführt. Die Besucherinnen und Besucher müssen einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen höchstens 24 Stunden alten offiziellen negativen Schnelltests vorlegen, der am Eingang geprüft wird. Das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske ist erforderlich.
Infos gibt es auch im Internet im Geoportal der Stadt Hilden.
Neben Plänen und Texten steht auch eine Powerpoint-Datei (als pdf) mit ausführlichen Erläuterungen zur Planung und zum Aufstellungsverfahren zur Verfügung.
Die Unterlagen können auch im Rathaus eingesehen werden:
Vom 20. Januar 2022 bis einschließlich 3. Februar 2022, 4. Etage, Raum 440, Am Rathaus 1.
Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr (vorbehaltlich einer in der Presse veröffentlichten oder auf hilden.de einsehbaren Änderung der Öffnungszeiten).
Erforderlich sind das Tragen einer FFP2-Maske oder medizinischen Gesichtsmaske und eine Terminvereinbarung unter 02103/72-419 oder -416. Bei Ankunft müssen sich Besucherinnen und Besucher an der Infotheke im Erdgeschoss anmelden.
Aufgrund der aktuellen Situation können sich die angegebenen Zugangsregeln ändern.
Stellungnahmen einreichen
Alle Bürgerinnen und Bürger können zwischen dem 20. Januar 2022 und 3. Februar 2022 Stellungnahmen zur Planung einreichen:
- mündlich in der Informationsveranstaltung am 3. Februar
- im Rathaus schriftlich oder mündlich, nach Terminvereinbarung
- per E-Mail an: info@bkr-essen.de
- per Brief an: BKR Essen, Heckstraße 59, 45239 Essen unter dem Stichwort Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP 23) 10C Teil 1 Poststraße.
Die Stellungnahmen werden protokolliert und fließen in die weiteren Entscheidungen des Rates und der Fachausschüsse im Verfahren ein.
Quelle: Stadt Hilden
Foto: anzeiger24.de / Momentmal/Pixabay
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