Schal und Mütze sind gesetzlich verboten

Unsere ‚armen Pinguine‘ müssen heuer leider frieren

Früher war bekanntlich nicht alles schlecht. Jahrelang hatte sich ein Anwohner (m/w/d) am Hildener Pinguinbrunnen um die kleinen Kunstfiguren gekümmert und ihnen in der kalten Jahreszeit Schal und Mütze verpasst.

Bis, ja bis die Kulturamtsleiterin der Stadt Hilden sich diese Art der Bemäntelung verbat. Mit Hinweis auf § 304 des Strafgesetzbuches machte sie darauf aufmerksam, dass Mütze und Schal das Kunstwerk verbotenerweise „veränderten“.

 

Und weil dies ohne Genehmigung des Künstlers nicht zulässig gewesen war, machte die Stadt auch gleich Nägel mit Köpfen und kassierte Schals und Mützen kurzerhand ein.

 

Und das ist der Grund, weshalb nun in diesem Jahr „unsere Pinguine“ schutzlos dem Schnee ausgesetzt sind…

 

Glosse: Walter Thomas

Fotos: anzeiger24.de

 

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