
Wer seinen Antrag zuerst stellte, hatte bislang die besten Chancen auf einen attraktiven Platz für einen Wahlkampfstand in Hilden. Nach diesem Prinzip wurden die Standorte über Jahre vergeben. Im Kommunalwahlkampf 2025 führte das jedoch zu deutlichen Spannungen.
Einige Parteien hatten ihre Anträge besonders früh eingereicht und sich dadurch bevorzugte Plätze in der Innenstadt teilweise für den gesamten Wahlkampf gesichert. Später eingehende Anträge anderer Parteien mussten wegen Platzmangels abgelehnt werden. Alternativ bot ihnen die Stadt weniger attraktive Standorte an.
Aus Sicht der Verwaltung zeigte sich damit: Das bisherige Windhundprinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gewährleistet bei knappen Flächen nicht immer die notwendige Chancengleichheit. Das geht aus einem Beschluss des Hildener Hauptausschusses in seiner jüngsten Sitzung hervor.
Künftig gerechte Verteilung – oder Losentscheid
Die Stadt will die Vergabe deshalb neu regeln. In den zehn Wochen vor einer Wahl sollen alle Parteien grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten erhalten, Informationsstände aufzustellen und zwar unabhängig von ihrem Ergebnis bei der vorherigen Wahl.
Bewerben sich mehrere Parteien für denselben Standort und Zeitraum, soll die Stadt zunächst auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung über den gesamten Wahlkampf achten. Lässt sich dadurch keine eindeutige Entscheidung treffen, soll künftig das Los entscheiden. Damit erhalten besonders frühe Anträge erhalten keinen Vorrang mehr.
Einheitliche Fristen für alle Parteien
Anträge auf einen Wahlkampfstand können frühestens 14 Wochen vor dem Wahltermin gestellt werden. Die Erlaubnisse sollen in der Regel ab der zwölften Woche vor der Wahl erteilt werden. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn am gewünschten Standort noch Plätze frei sind. Die Parteien sollen deshalb bereits bei der Antragstellung möglichst alternative Termine oder Ersatzstandorte nennen.
Kampf um die besten Plätze
Besonders gefragt sind Informationsstände am Alten Markt, am Rathaus-Center und rund um den Nordmarkt – vor allem an den jeweiligen Markttagen. Genau dort ist das Platzangebot jedoch begrenzt. Am Alten Markt können beispielsweise fünf Informationsstände mit einer Fläche von jeweils drei mal drei Metern aufgebaut werden. Am Nordmarkt stehen mittlerweile sechs kleinere Plätze zur Verfügung.
Weitere Standorte befinden sich unter anderem am Bürgerhaus, auf dem Warrington-Platz, vor der Commerzbank und an der St.-Konrad-Allee. Diese Flächen sind bei den Parteien allerdings teilweise deutlich weniger beliebt.
Wahlplakate bleiben anders geregelt
Für Wahlplakate gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben. Grundsätzlich stehen in Hilden höchstens 600 Plakatstandorte zur Verfügung. Sie werden nach dem Ergebnis der vorherigen Wahl verteilt. Kleinere Parteien erhalten dabei eine festgelegte Mindestzahl.
Nach der Vorberatung und dem Beschluss im Hauptausschuss soll der Rat der Stadt Hilden nun am 30. September 2026 endgültig über die Änderung der Sondernutzungssatzung entscheiden.
Quelle: Stadt Hilden
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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