
Mit großer Sorge beobachten Eltern, Erzieher und insbesondere der Hand in Hand e.V. die Hildener „Lachgas-Szene“: Viele Jugendliche setzen sich einem vermeintlich spaßigen Rausch aus und inhalierten mittels Ballons den Inhalt von Kartuschen mit Distickstoffmonoxid. Dabei ist dieser Stoff hochgradig gesundheitsschädlich. Wir haben berichtet.
Die Ordnungshüter hatten bisher wenig Handhabungsmöglichkeiten, denn Lachgas war keine verbotene Droge – bis zur vergangenen Woche. Da trat ein bundesweites Gesetz in Kraft, wonach Lachgas fortan unter das Umgangsverbot, Abgabeverbot, das Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie das Verbot zur Abgabe über Automaten und den Versandhandel fällt.
Nun wollen wir wissen: Was fängt die Stadt Hilden mit dieser neuen rechtlichen Grundlage an?
Wir haben nachgefragt.
KOD unterstützt Polizei und sucht Verkaufsstellen auf
Vorab erklärt die Hildener Stadtverwaltung, dass sie die Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes begrüßt: „Durch das Verbot (…) werden die in die in der Vergangenheit in die Schlagzeilen geratenen ‚Party-Kartuschen‘ sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen und dabei unter Strafe gestellt.“
Verfolgungsbehörde ist zwar die Polizei. Doch der Kommunale Ordnungsdienst werde nun „dort, wo möglich – wie bisher auch schon – die Polizeiarbeit unterstützen. Hierzu gehört auch Aufklärungsarbeit“, heißt es weiter.
Auch Bekir Arslan vom Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e.V., der das Thema ins Rollen brachte, freut sich über das Verbot als „notwendige rechtliche Grundlage, um überhaupt handeln zu können. Sie ermöglichen Eingriffe und setzen ein klares gesellschaftliches Signal.“
Doch damit ist es noch nicht getan: „Ein Verbot allein verhindert noch kein Verhalten. Ohne konsequente Kontrolle und Umsetzung besteht die Gefahr, dass es bei Symbolpolitik bleibt.“
Bekanntlich finden Jugendliche immer ihre Wege, um sich verbotene Substanzen zu beschaffen. Das Problem werde also „nicht gelöst, sondern häufig lediglich verlagert“, meint der Pädagoge. Außerdem: „Es bleibt offen, wie flächendeckend kontrolliert werden kann, wie mit Online-Angeboten umgegangen wird und ob die zuständigen Behörden personell ausreichend ausgestattet sind.“
Für Hilden fordert Arslan daher jetzt „eine konsequente lokale Umsetzung“, von den Behörden, in Abstimmung mit Schulen, Jugendhilfe und Präventionsakteuren: „Verkaufsstellen müssen gezielt überprüft werden, Verstöße müssen nachvollziehbar sanktioniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei konkreten Verstößen auch Anzeige zu erstatten.“
Dazu erklärt die Stadt Hilden: Bereits im August 2025 wurde eine Aufklärungs- und Informationskampagne über die Gefahren von Lachgas, Vapes und E-Shishas initiiert, zusammen mit der Suchthilfe der SPE-Mühle und den Schulen. Parallel wurden Verkaufsstellen kontrolliert und gebeten, freiwillig auf den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verzichten. „Darauf aufgreifend hat das Ordnungsamt nun alle bekannten Verkaufsstellen von Lachgas-Kartuschen in der Woche vor dem 12. April erneut persönlich aufgesucht und an die neue Gesetzeslage ‚erinnert‘ sowie auf die strafrechtliche Relevanz verwiesen.“
„Aufklärung muss dauerhaft sein – Sprechen Sie mit Ihren Kindern“
Für Bekir Arslan ist aber auch das nur ein Baustein: „Aufklärung darf nicht punktuell bleiben, sondern muss dauerhaft und zielgruppengerecht angelegt sein. Unser klarer Appell bleibt daher: Sprechen Sie mit Ihren Kindern, bleiben Sie im Austausch und nehmen Sie das Thema ernst – Prävention beginnt im Alltag.“
Der Hand in Hand e.V. will daher seine Präventionsarbeit verstärken – beispielsweise unter Begriffen wie „antidrogen.de“ oder „sagnein.de“.
Bericht: KA
Foto/Montage: anzeiger24.de / KI generiert
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