Schmutzwasser-Gebührenberechnung im Rückstand: Betroffene brauchen weiterhin Geduld

Stadt plant Versendung der Bescheide im zweiten Quartal 2023

Seit Monaten ist die Stadtverwaltung Hilden bei der Berechnung und Bescheid-Erstellung für die Schmutzwasser-Gebühren im Rückstand. Wir haben berichtet.

Und so schnell ist auch keine Besserung in Sicht. Wohneigentümerinne und -eigentümer müssen sich noch ein paar Monate gedulden.

Warum ist das so?

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Bisherige Berechnung war rechtswidrig – Gebührensatz für 2022 wird erst im April beschlossen

Hintergrund: „Die Stadt muss den Schmutzwassergebührensatz für das Erhebungsjahr 2022 neu kalkulieren“, erklärt das Rathaus. „Mit Änderung des §6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) kurz vor Weihnachten ist die Festsetzung von Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 mit dem bisherigen Gebührensatz i. H. v. 1,88 Euro/Kubikmeter rechtswidrig.“ Eine Neukalkulation dieser Gebühren dürfe „nur noch auf Basis der tatsächlich der Stadt in 2022 entstandenen Kosten erfolgen“.

 

Der neue rückwirkende Gebührensatz für das Jahr 2022 soll erst im Stadtrat am 19. April 2023 beschlossen und anschließend im Amtsblatt bekannt gemacht werden. „Bis dahin ist die Erstellung weiterer Schmutzwassergebührenbescheide für Abrechnungszeiträume des Jahres 2022 ausgeschlossen“, sagt die Stadtverwaltung. „Hiervon sind Endabrechnungsbescheide und/oder Vorauszahlungsbescheide sowie Bescheide aufgrund von Eigentümerwechseln gleichermaßen betroffen.“

 

Bis Anfang Dezember 2022 sei es dem Amt für Steuern und Abgaben gelungen, „die Bearbeitungsrückstände bei den Schmutzwasser-Abrechnungen von rund sechs auf drei Monate zu reduzieren“, heißt es weiter. Aber auch: „Aufgrund der rechtlich zwingenden Neuberechnung wird sich der Bearbeitungsrückstand nun leider bis Ende April/Anfang Mai 2023 wieder auf rund acht Monate erhöhen.“

 

Rathaus empfiehlt: Zahlungsbeträge „auf Seite legen“

Weiterhin erläutert die Stadt [Achtung, es wird kompliziert]: „Die Buchungspositionen, die Grundlage für eine Abbuchung sowie Zuordnung einer Vorauszahlung bzw. eines Abschlages (auch mittels Überweisung und/oder Dauerauftrag) sind, können aus technischen Gründen im Fachverfahren ausschließlich über die Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide erzeugt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass deshalb monatliche Abschlagszahlungen aktuell nicht festgesetzt und vereinnahmt werden können.“

In den Bescheiden werde nun der gesamte Jahresvorauszahlungsbetrag, der sich an dem letzten Abrechnungsverbrauch orientiert, auf die verbleibenden Monate verteilt: „Die Verwaltung empfiehlt daher, Beträge in Höhe der bisherigen Abschlagszahlungen für die Schmutzwassergebühr zur Seite zu legen beziehungsweise bei der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen.“

 

Außerdem werde darum gebeten, von telefonischen und schriftlichen Anfragen abzusehen.

Die Stadt verspricht: „Sobald Ratsbeschluss und Bekanntmachung erfolgt sind, werden die Bescheide schnellstmöglich erstellt und versandt.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: Stadt Hilden
Fotos: Pixabay / Collage: anzeiger24.de

 


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