Schottergarten-Verbot ab 2024: Steine und Kunstrasen gelten als Ordnungswidrigkeit

Kreis Mettmann: Novelle in Bauordnung schafft nun Klarheit

Ab dem 1. Januar 2024 gilt eine Neuregelung der Landesbauordnung NRW für sogenannte „Schottergärten“, daran erinnert der Kreis Mettmann in einer Mitteilung: „Die Novelle schafft Klarheit für die klimaangepasste Gestaltung von Gärten.“

 

Was muss nun bei der Gartengestaltung beachtet werden?

Bereits in der Vergangenheit mussten unbebaute Flächen rund um Häuser laut Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen „begrünt und wasseraufnahmefähig gestaltet“ sein. Die Aktualisierung des Gesetzes definiert nun den Begriff „Schottergarten“ und konkretisiert damit das „Schottergarten-Verbot“, erklärt Helena Lohneis, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Mettmann: „Erstmals werden Schotterungen und Kunstrasen explizit als nicht zulässige Gartengestaltung benannt. Das gilt sowohl für Neuanlagen, als auch für bereits bestehende Gestaltung von Grundstücken.“

 

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Ein Verstoß könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Durch die begriffliche Klarstellung soll vermieden werden, dass Personen mit Schottergärten einzelne Pflanzen aufstellen und behaupten, ihr Garten sei dadurch begrünt“, so Lohneis. 

Sofern keine unbebauten Flächen für die Begrünung zur Verfügung stehen, sollen gemäß den neuen Bestimmungen Begrünungsmaßnahmen direkt am Gebäude umgesetzt werden, wie beispielsweise an Dachflächen oder Fassaden.

Die Pflicht entfällt, wenn Maßnahmen „wirtschaftlich nicht zumutbar oder konstruktionsbedingt nicht umsetzbar sind“, sagt der Kreis Mettmann.

  

Schotter ist klimaschädlich

„Die naturnahe Gestaltung des Gartens ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt und gewinnt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung immer mehr an Bedeutung. Schotterflächen wirken sich negativ auf das Klima im Wohnumfeld aus, da sie keinen Schatten bieten, Hitze speichern und infolgedessen Hitze-Rückstrahlungen um das Gebäude verursachen“, erklärt die Kreisbehörde. „Außerdem sorgen undurchlässige Kunststofffolien und Vliese unter den Steinen für eine schlechte Wasserversickerung, was vor allem bei den immer häufiger vorkommenden Starkregen zu massiven Problemen führen kann. Zudem bieten sie wenig Lebensraum für Tiere und gefährden damit insbesondere den Insektenbestand.“

 

Böden von Grünflächen können dagegen viel Wasser aufnehmen, was zum Schutz vor Überschwemmungen und vor Trockenheit in langen Hitzeperioden beiträgt, erläutert Helena Lohneis weiter: „Pflanzen tragen erheblich dazu bei, Wasserkreisläufe aufrechtzuerhalten und sorgen durch Verdunstungen aktiv für die Kühlung der Umgebung.“

 

Weitere Informationen zu Gebäudesanierung und Energieeffizienz in Wohnhäusern finden sich unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.

 

Quelle: Kreis Mettmann
Foto: S. Wachsmuth/Pixabay

 


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