Schulkrieg in Hilden oder nur ein Sturm im Wasserglas?

Eines muss man der Stadt zugutehalten: Sie hat sich bei der Planung und Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes (SEP) im Jahr 2018 alle erdenkliche Mühe gegeben, so dass der Rat am Ende eine brauchbare und praxisorientierte „Anordnung“ zur Organisation der Einschulung von Erstklässlern verabschieden konnte.

Worum ging es damals?

 

Was regelt der Schulentwicklungsplan?

Vor 2018 bestand Schulfreiheit, d.h. Eltern konnten ihre Kinder an jeder beliebigen Grundschule in Hilden anmelden.

Das stellte die Verwaltung aber vor immer größere Schwierigkeiten, weil die erforderlichen Raum- und Personalkapazitäten für die Grundschulen letztendlich nicht mehr vernünftig planbar waren. Aus diesem Grund wurde der Schulentwicklungsplan (SEP) verabschiedet, der unter dem Motto „kurze Beine – kurze Wege“ nun eindeutig regelt, dass Erstklässler in der nächstgelegenen Grundschule zur Wohnadresse anzumelden sind. Über das Melderegister kann sich die Stadt frühzeitig darauf einstellen, wie viele Erstklässler für welche Grundschulen in Frage kommen.

 

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Gleichzeitig wurde die Höchstzahl möglicher Klassen für die sieben Hildener Grundschulen festgelegt.

Insgesamt waren es 22 Klassen, verteilt über das ganze Stadtgebiet.

 

Da die Zahl der Erstklässler in den letzten Jahren stets zwischen 460 und 480 pendelte, reichte bislang der „Betrieb“ von 19 Klassen aus.

 

2022/ 2023: mehr Kinder – mehr Klassen

Für das anstehende neue Schuljahr 2022/2023 erwartet die Stadt 516 i-Dötzchen. Das sind 56 mehr als im letzten Jahr.

Folgerichtig müssen, bleibt es dabei, zwei zusätzliche Klassen her, also 21 statt 19. Laut SEP könnten diese Klassen an der Verbundschule (VS) Schulstraße/ Walter-Wiederhold, Beethovenstraße oder VS Kalstert/Walder Straße eingerichtet werden. An diesen Schulen müssten dann aber auch noch zusätzliche Lehrer eingestellt werden.

 

In welchen Gebieten wohnen die 56 „neuen“ Kinder?

So ganz genau weiß man das im Schulamt nicht. Es scheint aber so zu sein, dass ein stärkerer Kinderzuwachs im Hildener Süden zu verzeichnen ist. Das Schulamt vertritt die Meinung, dass dieser „Überschuss“ auf der Schulstraße untergebracht werden kann, wenn dort eine weitere Klasse eingerichtet würde. Eine Änderung des SEP wäre nicht erforderlich.

 

Gegen diesen Plan wehren sich allerdings viele Eltern aus dem Hildener Süden. Sie schlagen stattdessen die Aufstockung einer Klasse an der Astrid-Lindgren Schule (ALS) vor. Dies würde allerdings eine Änderung des SEP erfordern.

 

Und nun stehen sich Befürworter und Gegner einer solchen Zusatzklasse gegenüber!

 

Die Argumente der ALS-Befürworter

Die Befürworter kritisieren längere Wege zur Schulstraße. Für Erstklässler ist zudem die enge und stark befahrene Richrather Straße ein Greuel.

In der ALS stehen außerdem schon Räume und Personal zur Verfügung, weil die bisherige Dreizügigkeit der 4. Klasse entfällt. Eine 3. Klasse dort wäre also ein „easy going“ und würde dem Elternwillen entsprechen.

Zudem erlaubt der SEP ja auch ausdrücklich eine solche Anpassung: „Die Festlegung (Anmerkung d.Red.: gemeint ist die Zahl der Klassenräume ) … beruht auf der Basis der aktuell festgestellten Schülerzahlen (Anmerkung: gemeint ist das Jahr 2018) für die städtischen Grundschulen. Diese Daten werden jährlich neu festgestellt und der Beschluss somit jährlich überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.“

 

Die Argumente der ALS-Gegner

sind, dass für eine weitere Klasse in der ALS eine Änderung des SEP nötig sei und dass die Schulwege zur Schulstraße nicht länger wären.

Zudem befürchte man, dass mit der Aufstockung an der ALS dort eine „Eliteschule“ entstehen und die Lernqualität an der Schulstraße darunter leiden könnte.

 

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Es läuft damit alles darauf hinaus, dass das Problem nicht rational systemisch, sondern politisch emotional diskutiert wird.

Es hat den Anschein, dass sich die Diskussionen immer mehr der Sachlichkeit entziehen und es unter der Hand darum geht, die katholische Sonderrolle der ALS begrenzt zu halten.

 

Das Schulamt und sechs der sieben Schulleiter plädieren für die kompromisslose Umsetzung des SEPs aus dem Jahr 2018. Der Schulausschuss hingegen setzt sich für eine Erweiterung der ALS ein.

 

Am 23. Februar hat nun der Stadrat das letzte Wort.

Hinweis der für Besucherinnen und Besucher: Aufgrund der aktuellen Lage einerseits und des zu erwartenden Interesses andererseits wird die Anzahl der begrenzten Zuschauerplätze auf 25 aufgestockt. Dadurch verringert sich allerdings der Abstand zueinander, sodass durchgängig eine Schutzmaske getragen werden muss. Zur Teilnahme gilt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet), was vor der Veranstaltung bei Einlass kontrolliert wird. 

Außerdem steht der Punkt auf der Tagesordnung erst an 7. Stelle.  

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: anzeiger24.de / kristine431/Pixabay

 


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