Beschuldigter: „Ist doch bald ohnehin erlaubt“ – Polizei: „Irrtum!“
(ots) Dass Polizeibeamte zur Ausübung ihres Berufes auch über den „richtigen Riecher“ verfügen müssen, hat sich am Tag der deutschen Einheit, 3. Oktober 2023, in Hilden bewiesen.
Kurz nach 6 Uhr waren zwei Polizeibeamte auf der Forstbachstraße unterwegs, als ihnen von dem Grundstück eines Hauses intensiver Cannabis-Geruch entgegenkam. Daraufhin wurde über das Amtsgericht eine Durchsuchung angeordnet, die sich dann auch als „echter Volltreffer“ erwies: Insgesamt fanden die Beamten neun ausgewachsene, zum Teil über einen Meter große und in voller Blüte stehende Cannabis-Pflanzen im Garten, auf dem Balkon und im Haus.
Das hatte für die vier Bewohner des Hauses (drei Männer im Alter von 31, 58 und 59 Jahren sowie eine Frau im Alter von 51 Jahren) folgende Konsequenzen: Sie mussten mit zur Polizeiwache, wo sie erkennungsdienstlich behandelt wurden. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Anbau sollte „Familien-Projekt“ sein
Der 31-jährige Hauptbeschuldigte, der bereits schon wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten ist, gab im Rahmen einer ersten Befragung an, bei den angebauten Cannabis-Pflanzen habe es sich um ein „Familien-Projekt“ gehandelt und man habe gedacht, dass es aufgrund der vermeintlich bevorstehenden (und umstrittenen) Legalisierung von Cannabis ohnehin erlaubt sei, Cannabis anzubauen.
Die Polizei stellt klar: „Machen Sie sich durch den Anbau von Cannabis nicht strafbar. Denn das vom Bundeskabinett beschlossene Cannabis-Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Bis dahin bleibt der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis in Deutschland verboten. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der private Anbau reglementiert.“
Quelle/Fotos: Kreispolizei Mettmann
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