Stadt hält derzeitige Regelungen für ausreichend

Bürgerantrag fordert Denkmalschutz für Grabmale der Gegenwart

Im Stadtentwicklungsausschuss in Hilden soll am 1. Oktober über einen Bürgerantrag diskutiert werden, der den Schutz moderner Grabsteine fordert. Konkret geht es um Grabmale aus dem 20. und 21. Jahrhundert, die nach Ansicht des Antragstellers oft ein hohes Maß an handwerklicher Kunst aufweisen und deshalb für die Nachwelt erhalten bleiben sollten.


Grabsteine
unter Denkmalschutz?

Auf Hildener Friedhöfen werden Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit geräumt. Die Entscheidung, ob ein Grabstein abgebaut oder der Stadt überlassen wird, liegt bei den Angehörigen. Viele Steine, auch kunstvoll gestaltete, verschwinden dadurch unwiederbringlich. Der Antragsteller regt daher an, verstärkt auch neuere Grabmale unter Schutz zu stellen, ähnlich wie es bei historischen Gräbern aus dem 19. Jahrhundert bereits üblich ist.

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Aber ist das überhaupt leistbar?

Die Stadtverwaltung betont, dass bereits heute wertvolle Grabsteine gesichert werden, sofern die Eigentümer zustimmen oder die Steine in den Besitz der Stadt übergehen. Sie werden fachgerecht eingelagert und an passenden Orten auf dem Friedhof wieder aufgestellt, etwa an Gedenkplätzen. Ein Beispiel dafür ist eine künstlerisch gestaltete Steele, die seit einigen Jahren auf dem Südfriedhof dauerhaft erhalten bleibt.

Ein formaler Denkmalschutz sei jedoch nicht in jedem Fall möglich. Er gilt nur für besonders bedeutende Grabstellen, die als Ganzes geschützt werden. Die Verwaltung sieht die bestehende Praxis als ausreichend an und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Grund: Ein erweitertes Verfahren zur Prüfung jedes einzelnen Grabsteins würde die vorhandenen Kapazitäten überfordern. Final liegt nun die Entscheidung beim Stadtentwicklungsausschuss.

Quelle: Stadt Hilden

Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

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