Stadt legt bei jedem zweiten Grundsteuerbescheid Einspruch ein!

Über 95% aller Grundsteuererklärungen sind bereits abgegeben

Ende kommenden Jahres wird die Grundsteuer auf Gebäude/Wohnungen und Grundstücke neu berechnet. Darüber hatten wir berichtet. Mittlerweile liegen für den kompletten Finanzamtsbereich des Finanzamts Hilden über 95% aller Erklärungen vor. Das sind rund 66.600 Deklarationen.

Nach Abgabe der Erklärungen haben die Finanzbehörde die neuen Grundsteuermessbescheide berechnet, die ab 2025 Basis für die Grundsteuern sein werden. Wer mit dieser Berechnung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben.

Von dieser Möglichkeit haben rund 5.300 Grundbesitzer Gebrauch gemacht. Das sind rund 8%.

 

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Stadt Hilden hat bei der Hälfte der Grundstücke Einspruch eingelegt

Auch die Städte und Kommunen waren verpflichtet, Grundsteuererklärungen abzugeben. Für Hilden wurden 65 Gebäude und Grundstücke erfasst und eingereicht. Für 43 Grundstücke wurden auch bereits Bescheide erteilt. Und gegen 22 dieser (43) Bescheide, also rund 50% (!), hat die Stadt Einspruch eingelegt.

Das ist eine bemerkenswerte Quote. Die Stadt begründet ihre Einsprüche damit, dass „das Finanzamt der Bewertungseinschätzung der Stadtverwaltung (…) nicht gefolgt ist“.

Das wird vielleicht den ein oder anderen Grundbesitzer jetzt nachdenklich machen!?

 

Die neuen Messbescheid weichen stark von den alten Bescheiden ab

Die neuen Grundsteuermessbescheide weichen meist von den alten zum Teil erheblich ab. Die Ausschläge noch oben sind genauso stark wie nach unten. Und sie sind in vielen Fällen auch logisch nicht nachvollziehbar.

 

Am Ende zählt, wie hoch ab 2025 die Steuern für das einzelne Haus, die Wohnung oder das Grundstück sein wird. Und da gibt es aktuell nur eine Schlussfolgerung: je höher der Messbescheid, umso höher die Steuer.

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: salesblog.at/Pixabay

 


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