Stadtmarketing plant vier verkaufsoffene Sonntage

Entscheidung im Stadtrat – Gewerkschaft und Kirchen dagegen

Stadtmarketing Hilden plant nach den schleppenden „Corona-Jahren“ jetzt wieder vier verkaufsoffene Sonntage für dieses Jahr.
Der Stadtrat stimmt am 15. Februar über den Antrag von Geschäftsführer Volker Hillebrand ab.

 

Die vorgesehenen Termine

7. Mai 2023 – Frühlingsfest, Modenschau, Weinfest (Muttertag ist dieses Jahr am 14. Mai; daher sollte es diesmal kein Problem geben)
10. September 2023 – Herbstmarkt; ob es eine Autoschau geben wird, bleibt also offenbar ungewiss
29. Oktober 2023 – Bücher- und Trödelmarkt
3. Dezember 2023 – Weihnachtsmarkt zum 1. Advent

 

Breidohr-BannerVM4Kep4HK5Bzn

 

Pro und Contra

Wie jedes Jahr gibt es die üblichen Diskussionen über die Relevanz und Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen.

 

„Die Evangelische Kirchengemeinde lehnt die sonntäglichen Verkaufsöffnungen grundsätzlich unter Hinweis auf ‚die Wichtigkeit der sonntäglichen Ruhezeiten‘ ab“, schreibt die Verwaltung in der Abstimmungsvorlage. „Die katholische Kirchengemeinde hat sich nicht geäußert.“

 

Und auch die Gewerkschaft ver.di fordere eine Entlastung für die Beschäftigten im Einzelhandel sowie „eine nachvollziehbare Prognose der Besucherströme, um zu überprüfen, ob die Ladenöffnungen lediglich als Annex zu den Veranstaltungen zu werten sind, d.h. die Besucherinnen und Besucher in erster Linie wegen der zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen die Hildener Innenstadt aufsuchen“, heißt es in dem Papier.

Soll heißen: Ziehen die Events mehr Menschen an als die offenen Geschäfte? Das war immer ein Knackpunkt, um Sonntagsöffnungen zu rechtfertigen.

Der Handelsverband begrüße dagegen – naturgemäß die Verkaufsöffnungen: „Für die Stadt Hilden sind die verkaufsoffenen Sonntage neben den traditionellen Veranstaltungen wichtig zur Förderung des Stadtzentrums, um deren Attraktivität und Lebendigkeit zu erhalten und zu steigern.“

 

Verwaltung ist für eine Genehmigung

Für die Hildener Stadtverwaltung ist klar: „Es handelt sich um Veranstaltungen im Sinne der Vorschrift nach dem Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW.“

2018 wurde das Genehmigungsverfahren vereinfacht: „Der zuvor streng auszulegende Anlassbezug ist insofern entfallen, als dass die frühere Prognose und der Vergleich der Besucherströme von Veranstaltungen und Ladenöffnung nicht mehr erforderlich sind. Vielmehr reicht zur Annahme des öffentlichen Interesses die räumliche Nähe und zeitliche Übereinstimmung. (…) Nach der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums NRW (Stand: Februar 2020) ist die sog. Ausstrahlungswirkung einer Veranstaltung dann regelmäßig nicht gegeben, wenn sich die geöffneten Verkaufsstellen in einer Entfernung von 800 bis 1.000 m oder mehr zur jeweiligen Veranstaltung befinden. Dies ist vorliegend im Zusammenhang mit der Größe der beabsichtigten Veranstaltungen nicht der Fall.“

 

Insofern teile die Verwaltung nicht die Bedenken der Gewerkschaft ver.di und unterstützt damit Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH.

Jetzt müssen nur noch die Ratsmitglieder mehrheitlich zustimmen.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: XXX

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.