Stehen bald in jedem Vorgarten Verkaufsautomaten?

Erlaubt wäre es wohl ….

Kürzlich hatten wir darüber berichtet, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zum evangelischen Schulzentrum auf der Gerresheimer Straße ein Verkaufsautomat aufgestellt wurde. Im Vorgarten eines Mehrfamilienhauses können dort nun – videoüberwacht – Süßigkeiten, Snacks und Getränke gekauft werden. Zielgruppe sind die Schüler des nahegelegenen evangelischen Schulzentrums. Das Echo dazu auf unserer Facebook Seite Dein Hilden war gespalten:

 

Michaela Brendel: „Zu meiner Zeit standen am Bonni …. Snackautomaten. Hat keinen gestört.“

Andreas Sürenhagen: „Da hat jemand einen guten Standort ergattert. Einfach mal gönnen.“

Martina Degner: „Wieso wird sowas genehmigt?“

 

Dazu haben wir bei der Stadt nachgefragt: 

 

 

Blue-Monkeys

 

 

Auf eigenem Grund und Boden ist „alles“ erlaubt

Da sich der Automat auf Privatgrund befindet und keine alkoholischen Getränke angeboten werden, ist der Betrieb des Automaten weder gewerberechtlich noch gaststättenrechtlich erlaubnispflichtig. Damit nicht genug. Nach der Baunutzungsverordnung ist der Automat sogar als „Laden“ zu qualifizieren und dient damit in allgemeinen Wohngebieten der Versorgung der Anwohner. Und das heißt im Klartext, dass diese Art von Automaten auch in andere Vorgärten gestellt werden könnten.

 

Bericht/Foto: Walter Thomas