ADFC fordert Entfernung – Stadt will Durchfahrten von PKW verhindern
Radfahren in Hilden kann bekanntermaßen teilweise heikel sein. Neben den unzureichenden Radwegen kritisiert der lokale ADFC seit Jahren auch die Sperrpfosten, Umlaufsperren, „Drängelgitter“, Absperr-Geländer und Poller an Stellen, an denen Radfahrer unterwegs sind. Dabei sei das nicht notwendig: „Durch einen Erlass des Landes NRW sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden“, heißt es in einer Mitteilung.
Und wie ist die Situation in Hilden?
ADFC: Schwere Verletzungen durch Kollision – nur in Ausnahmefällen aufstellen
„Die Sperrmaßnahmen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr“, schreibt der ADFC. „Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.“
Alternativ könnten auch Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen installiert werden, meint der ADFC Hilden: „Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind.“
Ein Beispiel: Auf dem schmalen Nord-Süd-Radweg über die Bogenstraße stellen aus Sicht des ADFC „gleich zwei Poller eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle dar und sind in der Dunkelheit nicht zu erkennen. Wir fordern: Entfernung der Poller, das Verkehrszeichen aus dem Fahrbereich versetzen!“
Foto: ADFC Hilden
Stadt Hilden: „Alles gecheckt, keine Gefährung“
Wir haben im Rathaus nachgefragt. Zunächst einmal sieht die Stadt in den Vorrichtungen keine Gefahr für Radfahrer, im Gegenteil: sie würden „die Verkehrssicherheit gewährleisten. Die Installationen sollen sowohl verhindern, dass Rad- und Fußgehende versehentlich in den fließenden Verkehr geraten, und gleichzeitig den Kfz-Verkehr von der unberechtigten Nutzung der Rad- und Fußverkehrsanlagen abhalten.“
Gemäß dem neuen Erlass der Landesregierung (von Anfang des Jahres 2024) habe die Stadt hat nun „sämtliche Verkehrseinrichtungen auf Radwegen (wie Sperreinrichtungen und Wegesperren) gemäß den Vorgaben geprüft. Diese Informationen werden sorgfältig mit dem genauen Standort, dem Zweck der Installation inkl. Begründung und der zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung dokumentiert. Als Ergebnis kann grundsätzlich festgestellt werden, dass eine direkte oder konkrete Gefährdung des Radverkehrs nicht gegeben ist.“
Lediglich bei „Verkehrseinrichtungen, die den aktuellen Vorgaben nicht mehr entsprechen – sei es aufgrund ihrer Bauweise oder ihres Einsatzzwecks – werden planmäßig entfernt oder erneuert.“
Bisher beauftragte Maßnahmen:
- Entfernung von fünf Pollern an der Richrather Straße 215 zur Verbreiterung der nutzbaren Fläche für Radverkehr
- Erneuerung der Pfosten an der Silcherstraße 10, weil die Kennzeichnung verwittert ist
Bisher geplante (aber noch nicht beauftragte) Maßnahmen:
- Entfernung der Pfosten an der Elberfelder Straße 139 und 141 zur Verbreiterung der nutzbaren Fläche für Radverkehr
Und was ist mit den Pollern an der Bogenstraße?
Die Pfosten sollten die unberechtigte Durchfahrt von motorisierten Fahrzeugen verhindern, erklärt und die Stadt: „Die Verkehrsbehörde hat den Sachverhalt vor Ort überprüft, bewertet und anschließend eine dem Erlass entsprechende Anpassung der Beschilderung und Ausstattung beauftragt. An der Durchfahrt Bogenstraße wird von den beiden Pfosten einer entfernt, um die Durchgangsbreite zu optimieren. Zusätzlich werden die Verkehrszeichen jeweils an den rechten Rand versetzt. Analog aus der Fahrtrichtung Mozartstraße. Die Umsetzung erfolgt in Kürze.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Titelfoto: anzeiger24.de/Pixabay
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