
Die Ausweitung von Tempo 30 auf mehreren Hildener Hauptverkehrsstraßen sorgt weiter für kontroverse Diskussionen. Während eine Initiative die ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung wieder abschaffen möchte, kämpft mittlerweile eine zweite für den Erhalt von Tempo 30, insbesondere auf der Gerresheimer Straße.
Mehr als 2400 Unterschriften gegen Tempo 30
Die Initiative „Wir fordern eine sinnvolle und gerechte Verkehrspolitik in Hilden. Weg mit allg. Tempo 30“ hat auf Change.org inzwischen mehr als 2400 Unterschriften gesammelt.
Die Initiatoren halten die Regelung für zu pauschal. Sie befürchten längere Fahrzeiten, Belastungen für Wirtschaft und Lieferverkehr sowie Ausweichverkehr in Nebenstraßen. Stattdessen fordern sie eine differenzierte Verkehrspolitik, zusätzliche Kreisverkehre und modernere Ampelanlagen.
Die Stadt widerspricht diesen Argumenten teilweise. Nach ihrer Darstellung wurden bislang keine erheblichen Verkehrsverlagerungen festgestellt. Auf einer typischen Strecke bis zur Innenstadt verlängere sich die Fahrt durchschnittlich nur um etwa ein bis zwei Minuten.
Gegeninitiative für die Gerresheimer Straße
Unter dem Titel „Erhaltet die 30er-Zone Gerresheimer Straße Hilden“ hat sich inzwischen eine Gegeninitiative gebildet. Ihre Online-Petition wurde seit dem 17. Juli von 260 Menschen unterstützt, davon kamen nach Angaben der Plattform 224 aus Hilden.
Die Initiative verweist auf Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeeinrichtungen entlang der Gerresheimer Straße. Tempo 30 erhöhe die Sicherheit für Kinder, Fußgänger und Radfahrer und schütze die Anwohner vor Verkehrslärm. Mittlerweile wird auch die Beibehaltung der Regelung auf der Hochdahler Straße unterstützt.
Was eine Bürgerinitiative bewirken kann
Eine Bürgerinitiative ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam ein politisches oder gesellschaftliches Ziel verfolgen. Eine bestimmte Rechtsform ist dafür nicht erforderlich.
Ihr Nutzen liegt vor allem darin, Öffentlichkeit herzustellen, Unterstützer zu mobilisieren und politischen Druck auszuüben. Rechtlich erzwingen kann eine Bürgerinitiative zunächst jedoch nichts. Auch mehrere Tausend Unterschriften unter einer Online-Petition verpflichten den Rat nicht automatisch dazu, einen Beschluss zu ändern.
Wann der Rat beraten muss
Bereits eine einzelne Person kann nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung NRW eine förmliche Anregung oder Beschwerde einreichen. Diese muss bearbeitet werden. Das bedeutet allerdings nicht zwingend, dass sich der gesamte Rat ausführlich damit beschäftigt.
Höhere Anforderungen gelten für einen Einwohnerantrag. Dafür wären in Hilden rechnerisch mindestens rund 2743 gültige Unterschriften erforderlich. Dann müsste der Rat innerhalb von spätestens vier Monaten beraten und entscheiden, allerdings nur, wenn er für die Angelegenheit gesetzlich zuständig ist.
Für ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids wären in Hilden mindestens rund 2732 gültige Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssten den gesetzlichen Formvorgaben entsprechen und von der Stadt geprüft werden. Die Unterstützerzahlen auf Change.org oder OpenPetition erfüllen diese Voraussetzungen nicht automatisch.
Rechtliche Zuständigkeit ist entscheidend
Beim Thema Tempo 30 kommt eine weitere Hürde hinzu. Nach Auffassung der Stadtverwaltung entscheidet über konkrete Geschwindigkeitsbegrenzungen die Untere Straßenverkehrsbehörde nach der Straßenverkehrsordnung. Der Rat könne eine rechtmäßige verkehrsbehördliche Anordnung nicht einfach aufheben.
Damit ist fraglich, ob ein Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren über die konkrete Beschilderung überhaupt zulässig wäre. Denn beide Instrumente können grundsätzlich nur Angelegenheiten betreffen, für die der Rat zuständig ist.
Erneute Prüfung läuft bereits
Unabhängig von den beiden Initiativen beschäftigt sich die Stadt bereits erneut mit dem Thema. Der Rat beschloss am 8. Juli mit 29 zu 26 Stimmen einen gemeinsamen Antrag von CDU und FDP.
Die Verwaltung soll prüfen, ob auf den Haupterschließungsstraßen wieder Tempo 50 gelten und Tempo 30 wieder auf die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr beschränkt werden kann. Regelungen vor Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen bestehen bleiben.
Der Beschluss bedeutet allerdings noch keine automatische Rückkehr zu Tempo 50. Zunächst muss die Straßenverkehrsbehörde prüfen, was angesichts der festgestellten Lärmbelastungen rechtlich möglich ist.
Die beiden Initiativen können die politische Debatte verstärken. Eine unmittelbare Änderung der geltenden Regelungen können sie mit ihren Online-Petitionen allein jedoch nicht erzwingen.
Bericht: LT
Foto: anzeiger24.de
Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/
Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?
Schreib uns an presse@deinhilden.de. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.


