Wie gerecht ist das System?
„Obdachlose und Flüchtlinge bekommen ja alles bezahlt“, das denkt sicherlich ein Großteil der Bevölkerung. Doch so ganz stimmt das nicht. Denn einige der Menschen, die in den Unterkünften leben, müssen für die anfallenden Unterbringungs-Gebühren selbst aufkommen – sofern sie „über ein ausreichendes Auskommen verfügen“, erklärt uns die Stadt Hilden auf Nachfrage: „Für diese Personen trägt weder das Land noch die Kommune die Kosten.“
Und nun könnte es für diese Betroffenen happig werden: Der Integrationsrat und später der Sozialausschuss haben beschlossen, diese Gebühren für selbst zahlende Flüchtlinge zu erhöhen: von 120 auf 195 Euro pro Monat für Einzelpersonen, inklusive Nebenkosten. „Ab sieben Personen fallen die Gebühren gestaffelt niedriger aus. Maßgeblich ist hierfür die jeweils vom Kreis Mettmann festgelegte Mietobergrenze, derzeit bei sieben Personen 187,14 €, bei acht Personen 181,25 €, bei neun Personen 176,78 € und bei zehn Personen 173,10 € pro Person und Monat. Ab elf Personen wird die Gebühr auch entsprechend der Weisungen des Kreises Mettmann berechnet“, heißt es in der neuen Gebührensatzung.
Grüne wollten gestaffeltes „Bochumer Modell“
Die Fraktion der Grünen wollte das so nicht akzeptieren und lieber eine gestaffelte, geringere Miete für alle selbstzahlenden Flüchtlinge durchsetzen. Da sind aber die anderen Fraktionen im Integrationsrat und Sozialausschuss nicht mitgegangen – mit Ausnahme der Bürgeraktion und Chariklia Brüning (stimmberechtigtes Mitglieder der Linken im Integrationsrat).
Helen Kehmeier, Grünen-Ratsfrau und Mitglied im Integrationsausschuss, erklärt: „Leider hat die Stadtverwaltung den Vorschlag der Flüchtlingshilfe NRW nicht aufgegriffen, das Bochumer Modell [hier wird eine Staffelung für Selbstzahler vorgenommen; dies solle dazu dienen, dass den Betroffenen das Existenzminimum gesichert werde, erklärt uns Thomas Sprenger vom Presseamt in Bochum auf Nachfrage, Anm.d.Red.] einzuführen. In Gesamtheit betrachtet ist nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge und Obdachlosen betroffen. Doch kann diese Regelung vor einer Verschuldung schützen, die einen Start in eine eigene Wohnung zunehmend erschweren würde.“
Verwaltung: Gebot der Gebührengleichheit
Die Mehrheit im Integrationsrat und Sozialausschuss orientierte sich eher an der Stellungnahme der Verwaltung, hier einige Auszüge:
„Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung ist weiterhin zwingend gegeben aufgrund stetig steigender Kosten. (…)
Zu beachten ist bei der Erstellung einer Gebührensatzung das Gebot der Gebührengleichheit gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 KAG NRW i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG.
(…) Die Benutzungsgebühren sind so zu bemessen, dass bei im Wesentlichen gleicher Inanspruchnahme der Einrichtung auch gleich hohe Gebühren festzusetzen sind. (…) Im Asylbereich sind verschiedene Personengruppen in Unterkünften untergebracht, denen jeweils die gleiche Nutzung ermöglicht wird und eine ähnliche Wohnsituation. Daher sollte keine Unterscheidung nach dem jeweiligen Rechtskreis der Leistungsgewährung der Bewohner vorgenommen werden.
Allein die Unterscheidung in Erwerbstätige und Erwerbslose könnte ein Kriterium sein, dass Art 3 Grundgesetz nicht widerspricht. Um zusätzliche Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen, könnte eine Gebührensenkung für Erwerbstätige in Betracht kommen. Sie sollte innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft aber nicht dazu führen, dass auch Erwerbslose eine Gebührensenkung erhalten. Dann wäre die Gleichbehandlung Erwerbsloser nicht mehr gewährleistet.
(…) Zudem verfügen Erwerbstätige (…) über einen individuellen Freibetrag aufgrund ihrer Tätigkeit, der sich innerhalb der Rechtskreise allerdings wesentlich unterscheidet. (…) Im Ergebnis bedeutet das, dass der SGB II Bewohner gegenüber dem Bewohner mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wesentlich besser gestellt wäre durch die Herabsetzung der Gebühren.“
Die komplette Stellungnahme der Verwaltung ist hier nachzulesen.
Die Grüne Ratsfrau Marianne Münnich kommentiert: „Wir bedauern es sehr, dass sich keine Mehrheit dafür finden ließ, um Geflüchtete und Wohnungslose, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Selbstzahler*innen sind, angemessen zu unterstützen,“
Mehr zum Thema: Wer trägt die Kosten für die nicht-zahlenden Flüchtlinge und Obdachlosen?
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: diema/Alexas Fotos / Pixabay
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.

