Warum hat die Stadt der AfD über 2.000 Adressen der Erstwähler für Wahlwerbung gegeben?

Wo blieb da der Datenschutz?

Nach der Kommunalwahl in Hilden herrschte Verwunderung: Wie konnte die AfD ohne große öffentliche Präsenz auf Anhieb acht Sitze im Stadtrat gewinnen? Die Partei selbst erklärte, sie habe sehr wohl Präsenz gezeigt unter anderem durch einen Briefversand an alle Erstwähler. Die Adressen habe man von der Stadt erhalten.

Best-Carwash2SUPvIDnp8yzC

Eine Nachfrage bei der Verwaltung bestätigte: Tatsächlich wurden der AfD 2.283 Adressdatensätze von Erstwählern zur Verfügung gestellt. Grundlage dafür ist das Bundesmeldegesetz (§§ 44 und 50 BMG). Dieses erlaubt es Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, innerhalb der sechs Monate vor einer Wahl bestimmte Meldedaten abzufragen. Dazu zählen Namen und Anschriften Geburtsdaten sind allerdings ausgeschlossen.

Neben der AfD erhielten auch CDU, SPD und FDP entsprechende Daten. Die CDU bekam zusätzlich Adressen von Wahlberechtigten im Alter von 70 bis 79 Jahren. Die Stadt betont, dass alle Parteien verpflichtet wurden, die Daten ausschließlich zur Wahlwerbung zu nutzen und spätestens vier Wochen nach der Wahl zu löschen.

Für Bürgerinnen und Bürger besteht zwar die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Doch wie viele wissen davon?

Während in vielen Bereichen Datenschutz oberste Priorität hat, dürfen Parteien ohne große Hürden auf sensible Adressdaten zugreifen. Die Frage bleibt: Ist das noch zeitgemäß?

Bericht: LT
Fotos: anzeiger24.de

 

Weitere Nachrichten aus Hilden gibt es unter www.anzeiger24.de/hilden/news/

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.