Darf nun in Hilden geböllert werden – und wo?
Silvester feiern ist nicht verboten, aber eben wieder einmal mit vielen Einschränkungen.
Hier noch einmal die wichtigsten Regelungen…
Tanzverbot und Gastronomie
„Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches) sind untersagt“, heißt es in der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW, §5, 1.
Restaurants dürfen mit 2G, bzw. 2G+ geöffnet bleiben.
Kontaktbeschränkung
Private Zusammenkünfte – sowohl innen als auch im Außenbereich – sind für maximal zehn Personen erlaubt, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Ungeimpfte, bzw. nicht immunisierte Menschen dürfen sich neben dem eigenen Hausstand mit maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes (also beispielsweise Kind oder Ehe- oder Lebenspartner) treffen.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von beiden Regelungen ausgenommen.
Das bedeutet ebenfalls: Ansammlungen und Versammlungen sind auch im öffentlichen Raum verboten, etwa zum Bestaunen eines Feuerwerks.
Was uns zur nächsten Frage führt…
Wo gilt ein Feuerwerksverbot in Hilden?
Der Gesetzgeber schreibt vor: „Die Kommunen legen Plätze fest, auf denen ein Feuerwerksverbot gilt.“
Wir haben bei der Stadt Hilden nachgefragt. Das Ordnungsamt teilt uns mit, dass „keine Verbotszonen“ festgelegt wurden. Folglich dürften also Feuerwerkskörper im eigenen Garten oder auf der Straße gezündet werden. Wichtig dabei ist, dass die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Die Bundesregierung erklärt allerdings: „Von Pyrotechnik wird generell abgeraten.“ So sollen Verletzungen vermieden werden, die zusätzlich die Krankenhäusern belasten könnten.
Der Verkauf von Feuerwerk ist ohnehin in Deutschland (wieder einmal) verboten. Aber das Fachpublikum weiß natürlich, wie es sich andernorts seine Knallkörper besorgen kann.
Was aber ist mit Raketen und Knallern, die noch im Keller schlummern oder woanders gekauft wurden (und in Deutschland zugelassen sind)?
Böller haben zwar meist kein Ablaufdatum, aber wenn sie lange gelagert wurden, können diese zum Blindgänger oder durch eine verlangsamte Reaktion gefährlich werden.
In Deutschland zugelassen sind Böller der Kategorien F1 und F2. Im Ausland, wie etwa in Polen, werden ganzjährig Feuerwerkskörper der Kategorie F3 verkauft. Der Import und das Anzünden dieser Böller sind jedoch in Deutschland verboten. Sie enthalten große Mengen Schwarzpulver. Nicht legale Feuerwerkskörper tragen oftmals Namen wie M80, M100, Blockbuster und ähnliches.
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Bußgeld
Wer – generell, nicht nur zu Silvester – bei einem Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung NRW erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und Ordnungswidrigkeiten können (§ 73 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz) mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden, schreibt die Regelung in NRW vor.
Bericht: Achim Kaemmerer/Marjana Kriznik
Foto: G. Altmann/meineresterampe / Pixabay
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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!
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