Welche Befugnisse und Aufgaben hat der Kommunale Ordnungsdienst?

Stadt Hilden klärt auf: Internetseite beantwortet meistgestellte Fragen

Präsenz zeigen, Sicherheit stärken, Regeln durchsetzen – mit diesen Vorsätzen ist der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Hilden täglich im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Beispielsweise in der Innenstadt, auf Spielplätzen, in Grünanlagen oder bei Veranstaltungen sollen die Bediensteten dafür sorgen, dass städtische Satzungen und ordnungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.

Doch welche Befugnisse haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigentlich? Und wofür sind die zuständig, und welche Aufgaben übernimmt die Polizei? „Immer wieder werden diese Fragen gestellt“, erläutert die zuständige Beigeordnete Mona Wolke-Ertel.

Übersichtliche Antworten gibt es nun auf der städtischen Internetseite unter www.hilden.de/ordnungsamt.

 

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„Der Kommunale Ordnungsdienst ersetzt nicht die Polizei und übernimmt keine polizeilichen Aufgaben“, betont die Hildener Stadtverwaltung. „Stattdessen ergänzt er die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Rahmen seiner ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten.“

 

Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der KOD daher u.a. befugt:

  • Personalien festzustellen und Daten zu erheben
  • Personen zu befragen, vorzuladen
  • Verwarngelder zu erheben und einzunehmen
  • Bußgeldanzeigen zu fertigen
  • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
  • Gegenstände sicherzustellen und zu verwahren
  • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
  • Aufenthaltsverbote anzuordnen
  • Personen in Gewahrsam zu nehmen
  • Wohnungen zu durchsuchen (Gefahr im Verzug/richterliche Anordnung)
  • Belehrungen durchzuführen
  • Ermahnungen auszusprechen
  • Der KOD ist neben der Verkehrsüberwachung auch im Bereich des ruhenden Verkehrs eingriffsberechtigt – die Regulierung des fließenden Verkehrs obliegt der Polizei.

 

Zu den Aufgaben des KOD zählen unter anderem:

 

Allgemeine Gefahrenabwehr

  • Ahndung von Verstößen gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • z.B. Verschmutzung öffentlicher Flächen durch weggeworfene „Kippen“, Abfälle, Hundekot etc.
  • Ermittlungen bei Müllablagerungen
  • Entfernen illegaler Plakatierungen
  • Heckenwuchs, Baumüberhang
  • nicht gestreute und verschmutzte Wege und Straßen
  • Alkohol- und Zigarettenabgabe an Kinder und Jugendliche
  • Nachlasssicherungen bei Sterbefällen
  • Verbrennen von Holz und anderen Gegenständen
  • Lärmbeschwerden/Ruhestörungen
  • Geruchsbelästigungen
  • Verstöße Abfallsatzung
  • Absperrung von Kampfmittelfundorten
  • Verstöße Gerätebaumaschinenlärm-Schutzverordnung
  • Überprüfung von legalen/illegalen Sondernutzungen
  • Abgestellte Wohn- und Werbeanhänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • nicht zugelassenen Fahrzeuge
  • Überprüfung von Baustelleneinrichtungen
  • Überprüfung von Haltungsbedingungen nach dem Landeshundegesetz
  • Sonderkontrollen Grünanlagen und Spielplätze
  • Sonderkontrollen Innenstadtfeste (z.B. Itterfest, Karneval)
  • Mitwirkung bei der Durchführung von „Razzien“

 

Gewerbe und Gaststätten

  • Überprüfung Inhaberschilder und Preisauszeichnung
  • Überprüfungen von konzessionsfreien und konzessionierten Gaststättenbetrieben
  • Überprüfung von Trödelmärkten und Spezialmärkten
  • Überprüfung von Spielhallenbetrieben
  • Kontrollen Einhaltung Jugendschutz
  • Kontrollen Einhaltung Nichtraucherschutzgesetz
  • Überprüfung Reisegewerbekarten

 

Amtshilfeersuchen (Tätigkeiten für „Dritte“)

  • Aufenthalts- und Fahrerermittlungen für diverse Behörden
  • Unterstützung Lebensmittelkontrollen, Kreis Mettmann
  • Unterstützung bei der Überprüfung der Hundehaltung/des Tierschutzes, Kreisveterinäramt
  • Unterstützung bei der Überprüfung Schwarzarbeit, Kreis Mettmann
  • Zeugentätigkeit bei Durchsuchungen durch Polizei, Zoll, Steuerfahndung
  • Betriebsüberprüfungen für die Berufsgenossenschaft
  • Schulzuführungen
  • Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Erfassung von Daten für das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)

 

Tätigkeiten für andere Dienststellen der Stadtverwaltung

  • Aufenthaltsermittlungen für das Bürgerbüro
  • Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen an Behinderte und ältere Menschen für das Bürgerbüro
  • Bucheinziehungen für die Stadtbücherei

 

„Der KOD arbeitet dabei präventiv, also vorausschauend und vorsorglich, sowie repressiv bei tatsächlichen Ordnungsstörungen“, heißt es weiter. „Dies bedeutet, dass Regelverstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dabei arbeitet der KOD eng mit anderen Dienststellen der Stadt, wie zum Beispiel den Verkehrsaufseherinnen, sowie der Polizei (auch in Form von gemeinsamen Doppelstreifen) zusammen. Neben eigenständigen Ermittlungen und Kontrollen, Streifendiensten und Gefährderansprachen fungieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner*innen für die Bevölkerung und geben Beobachtungen, Feststellungen und Hinweise von Bürger*innen an die zuständigen Dienststellen weiter.“

 

Quelle: Stadt Hilden
bearb: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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