Stadtentwicklungsausschuss soll Berechnung aktualisieren
Wenn alles gut geht, könnte die rund 100 Jahre alte Itterbrücke auf der Schwanenstraße noch bis 2028 oder 2029 den Verkehr aushalten. Für die Stadtverwaltung Hilden ist daher klar: Das Teil muss bis zum Ende des Jahrzehnts erneuert werden. Das könnte nach jetzigen Berechnungen knapp 6 Millionen Euro kosten. Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 22. Januar 2025 nun den Auftrag erteilt, „die Kostenberechnung und die Berechnung der Folgekosten zu aktualisieren und erneut zur Entscheidung vorzulegen, damit die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2026ff aufgenommen werden können“.
Der Finanzausschuss muss das Votum am 19. Februar 2025 noch bestätigen.
Poller-Lösung abgelehnt
Natürlich ist das angesichts der prekären Haushaltslage ein Batzen Geld. Daher gab es noch alternative Ideen, zum Beispiel eine Verkehrsregulierung über Polleranlagen.
Davon rät die Verwaltung aber ab, auch wenn es technisch möglich ist: „Durch den Betrieb einer Polleranlage über ein Chip-System mit begrenzten Sonderzufahrtsberechtigungen für Anwohnende, Zentralschließung und ggf. Krankenfahrten (Taxi-Zentrale) kann keine adäquate Zufahrt für Besuchende insbesondere der Arzt- und Physiotherapiepraxen ermöglicht werden. Sie führt zu einer deutlichen Verschlechterung des barrierefreien Zugangs zu diesen Einrichtungen. Die Installation der Polleranlage wäre lediglich unter der Voraussetzung umsetzbar, wenn der Besucherverkehr der angrenzenden Nutzungen, insbesondere des Ärztezentrums, zukünftig nicht mehr im unmittelbaren Umfeld abgewickelt wird. (…) Die Belieferung kann (…) lediglich im Zeitraum der Ladezeiten der Polleranlage an der Mittelstraße 86 erfolgen. Darüber hinaus ist der entstehende Mehrverkehr im Bereich der Fußgängerzone abzuwägen.“
Außerdem hat ein anliegender Apotheker – aus eben diesen Gründen – einen Bürgerantrag gegen eine Installation einer Polleranlage gestellt. Er fordert stattdessen eine „Sperrung für Kfz über 3,5 t, um den inklusiven Zugang zu den am Schwanenplatz befindlichen Arzt- und Physiotherapiepraxen zu gewährleisten“.
Diesem Bürgerantrag hat der StEA zugestimmt.
Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, die die Brücke nutzen dürfen, ist bereits auf 12 Tonnen beschränkt. Lediglich Rettungsdienst-, Feuerwehr-oder Entsorgungsfahrzeuge haben eine Sondererlaubnis zur Überquerung, teilt uns die Stadt Hilden auf Anfrage mit. Hoffentlich geht das noch eine Weile gut…
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de
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