
Der Streit um die neuen Tempo 30-Straßen erfährt noch einmal eine zusätzliche Beschleunigung. Nun schaltet die Politik einen Gang höher: Bei der Ratssitzung am 8. Juli 2026 werden dazu zwei Anträge eingereicht.
Wie berichtet, will die CDU ein „unabhängiges Gutachten“ erstellen lassen, das hieb- und stichfest belegen kann, was die Geschwindigkeitsbegrenzung wirklich zum Lärmschutz beiträgt. Das war – neben der Verkehrssicherheit – die Argumentation der Stadtverwaltung zu dieser Maßnahme.
Die AfD geht noch einen Schritt weiter. Sie fordert in ihrem Antrag schlicht und ergreifend die Aufhebung der neuen Tempolimit-Ausweisungen.
Begründung: „Hauptverkehrsstraßen haben die Aufgabe, den Verkehr zu bündeln, den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Wohn- sowie Nebenstraßen zu entlasten. Werden diese Achsen künstlich verlangsamt, drohen Ausweichverkehre, längere Fahrzeiten und zusätzliche Belastungen für Bürger, Pendler, Gewerbetreibende, Handwerker, Lieferverkehr sowie ÖPNV. (…) Verkehrspolitische Eingriffe auf Hauptachsen sollten nicht gegen die Alltagserfahrung vieler Verkehrsteilnehmer durchgesetzt werden.“
Antragsteller Marlon Buchholz hinterfragt grundsätzlich die Wirksamkeit: „Wer echten Lärmschutz will, muss insbesondere die Nachtstunden, konkrete Belastungsschwerpunkte und die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten betrachten. Hinzu kommt, (…) dass die Ampelschaltungen zunächst unverändert bleiben (…). Damit wird die Geschwindigkeitsreduzierung eingeführt, bevor wichtige Voraussetzungen für einen weiterhin funktionierenden Verkehrsfluss überprüft und gegebenenfalls angepasst wurden.“
Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und an besonderen Gefahrenstellen dagegen seien sinnvoll und richtig, aber: „Auf Hauptverkehrsstraßen darf Tempo 30 nicht zum Regelfall werden“, so Buchholz.
„Stadtrat hat keine Entscheidungsbefugnis“
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde erwidert in ihrer Stellungnahme, dass die Politik kein Mandat für die Rücknahme der Anordnung habe: „[Laut] § 45, Straßenverkehrsordnung (StVO) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (…) handelt die Stadtverwaltung als Untere Straßenverkehrsbehörde rechtlich eigenständig. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung im Rahmen der staatlichen Gefahrenabwehr.“
In der Tat: Unter Absatz 1b heißt es: „Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen (…) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.“
Die pauschale Ablehnung der AfD widerspreche der fachlichen Datenlage, heißt es weiter: „Die Lärmbelastungen und die Ermittlung der Anzahl der von Lärmbelastungen betroffenen Personen wurden (…) entsprechend den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben im Jahr 2025 fachgutachterlich nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) berechnet. Die Ergebnisse belegen unbestreitbare Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A). Ab diesem Schwellenwert ist von einer konkreten Gesundheitsgefahr für die Wohnbevölkerung auszugehen.“
Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze sei überschritten: „Ein ordnungsbehördliches Einschreiten zur Gefahrenabwehr ist somit zwingend geboten.“
Zudem gäbe es vom Umweltbundesamt keine Erkenntnisse über „Ausweichverkehre in Wohn- und Nebenstraßen“, wie von der AfD behauptet: „Die Nebenstraßen in Hilden verfügen über eine wohngebietstypische Gestaltung, die sie als Ausweichroute unattraktiv machen, während das übergeordnete Netz (…) weiterhin zur Bündelung zur Verfügung stehen.“
Zum Knackpunkt Ampelschaltungen erklärt die Behörde: „Die Abstimmung von Ampelanlagen [hängen] nicht allein von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Entscheidend ist vor allem, wie gleichmäßig der Verkehr fließt und wie stark eine Straße insgesamt belastet ist. Störungen im Verkehrsablauf entstehen häufig durch dichtes Auffahren, starkes Beschleunigen und Bremsen oder Überholmanöver. Tempo 30 kann dazu beitragen, den Verkehr insgesamt ruhiger und gleichmäßiger fließen zu lassen. Die Stadt geht derzeit davon aus, dass sich die niedrigere Geschwindigkeit und der gleichmäßigere Verkehrsfluss weitgehend ausgleichen.“
Trotzdem ist geplant, die Taktungen neu zu berechnen und anzupassen – aber eben erst ab 2027.
CDU will AfD-Antrag ablehnen
Also: Zwei Anträge – ein Ziel. Sind sich CDU und AfD also einig? Nicht wirklich.
CDU-Ratsherr Philipp Wiese erklärt auf Nachfrage der Redaktion, dass seine Fraktion dem AfD-Antrag nicht zustimmen werde: „Wir lehnen pauschale Tempo-30-Anordnungen auf Hauptverkehrsstraßen ab. Der Antrag der AfD verkennt jedoch die rechtlichen Zuständigkeiten und ist daher nicht zustimmungsfähig.“
Damit meint er die oben genannten fehlende Entscheidungsbefugnis des Stadtrates: „Ein einfacher Ratsbeschluss kann diese Anordnungen daher nicht aufheben. Stattdessen bleibt nur der Weg, die fachliche Grundlage und die tatsächliche Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen zu lassen. Nur auf dieser Basis lässt sich belastbar beurteilen, ob die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen die angestrebten Ziele tatsächlich erreichen.“
Nun bleibt also abzuwarten, wer diesen Weg mitgeht…
Bericht: KA
Fotos: anzeiger24.de
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