
Im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzepts „Projekt Korrekt“ hat die Kreispolizeibehörde Mettmann am Mittwoch, 3. Juni 2026 in Hilden, Langenfeld, Monheim und Ratingen gezielte Kontrollen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern durchgeführt.
Zwischen 7 und 13.30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Verkehrs- und Streifendienste zahlreiche Verkehrsteilnehmer und führten Präventionsgespräche. Insgesamt ahndete die Polizei 210 Verstöße. Davon entfielen 64 Maßnahmen auf Fehlverhalten von Fußgängern und Radfahrern sowie 55 auf Kraftfahrzeugführer. Hinzu kamen 91 Verwarngelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Ergebnisse in den einzelnen Städten:
Hilden:
14 Fuß- und Radverstöße stellten die Einsatzkräfte in Hilden fest. Auch hier wurde in den meisten Fällen die Verkehrsflächennutzung missachtet. Bei drei Kraftfahrzeugführerinnen und -führern wurden Fehler beim Abbiegen registriert und geahndet. Eine Person missachtete eine rote Ampel. Es wurden 23 sonstige verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt. Das Team Verkehrsunfallprävention/Opferschutz führte an einem Infostand am Warrington Platz mehr als 50 Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern.
Langenfeld und Monheim:
In Langenfeld und Monheim am Rhein registrierte die Polizei fünf Fuß- und Radverstöße. Bei Kraftfahrzeugführerinnen und -führern kam es in 13 Fällen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, meistens wegen Ablenkung am Steuer. Es wurden 11 sonstige verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Geschwister-Scholl-Straße in Monheim am Rhein waren innerorts 91 Fahrzeuge zu schnell unterwegs. Die Fahrerinnen und Fahrer erhielten alle ein Verwarngeld.
Ratingen:
In Ratingen stellten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten 45 Fuß- und Radverstöße fest. Hierbei wurde in sieben Fällen die Verkehrsflächennutzung missachtet. Sechs Radfahrende nutzten die falsche Richtungsfahrbahn. Bei vier Kraftfahrzeugführerinnen und -führern wurden Fehler beim Abbiegen festgestellt und geahndet.
Was ist „Projekt Korrekt“?
„Projekt Korrekt“ wurde 2012 initiiert und soll Verkehrsunfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern reduzieren. Die sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmenden haben keine „Knautschzone“ und sind deshalb besonders gefährdet, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Bei Fahrradunfällen zählen zu den bekannten Ursachen das Benutzen der falschen oder verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtfahrgebots und unvorsichtiges Einfahren in den Verkehrsraum. Fußgängerinnen und Fußgänger überqueren hingegen oft Fahrbahnen, ohne auf den Verkehr zu achten oder verwenden dafür nicht die vorgesehen Ampeln oder Überwege. Die Ablenkung durch die Nutzung von Handys ist weiterhin eine häufige Unfallursache bei allen Verkehrsteilnehmenden.
Quelle + Foto: Kreispolizei Mettmann, Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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