Tempo 30, aber keine Ampel-Anpassungen – Fragen an den Beigeordneten Stuhlträger

Mehr Lärmschutz, aber keine „grüne Welle“: Dezernent erklärt die Maßnahme – Zwei Konzepte, ein Ziel

Neue Tempo 30-Straßen, Lärmschutz-Aktionsplan, Mobilitätskonzept, Ampelschaltungen – all diese und weitere Zahnräder greifen ineinander, wenn man in Hilden über die Verkehrspolitik diskutiert. Ein komplexes Thema, dass nicht unbedingt mit einfachen und schnellen Antworten zu durchdringen ist.

Daher prasseln in diesen Tagen viele Fragen auf die Stadtverwaltung ein. Im Ausschuss für technische Infrastruktur am 18. Juni 2026 stellte sich der Beigeordnete Peter Stuhlträger den Fragen der Ratsmitglieder. Und auch unsere Redaktion hat ein paar Verständnisfragen an das Rathaus gerichtet. Da beides zusammen passt, haben wir die Antworten einmal gebündelt. Und da der Dezernent für seine fachliche Expertise und detailsicheren Ausführungen bekannt ist, geben wir die meisten Statements als Original-Zitate wider. Obacht: es wird etwas kleinteilig.  

 

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Warum die Lichtsignalanlagen vorerst bleiben, wie sie sind

Eigentlich sollte Tempo 30 auf diversen Straßen (s. Karte) erst eingeführt werden, wenn die Ampelschaltungen entsprechend angepasst werden, so dass der Verkehr wirklich flüssig fließt. So steht es zumindest im Mobilitätskonzept.

Nun wurde Tempo 30 aber nicht auf dieser Grundlage umgesetzt, sondern wegen eines Lärmaktionsplanes, darüber hatten wir mehrfach berichtet. Diese Gemengelage von zwei unterschiedlichen Projekten muss man erst einmal differenzieren.

 

In seiner Rückmeldung an die Redaktion erklärt Stuhlträger: „Der Lärmaktionsplan (…) betrachtet die Maßnahmen zur Lärmminderung – im Gegensatz zum Mobilitätskonzept – voneinander unabhängig. Dazu gehören sowohl die Einführung von Tempo 30 als auch die Optimierung von Ampelschaltungen. Für beide Maßnahmen wurden die zu erwartenden Lärmminderungseffekte jeweils gesondert betrachtet und bewertet. Die Umsetzung der Tempo-30-Regelung ist daher nicht davon abhängig, dass gleichzeitig auch die Ampelschaltungen angepasst werden. Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander umgesetzt werden und tragen jeweils auf ihre Weise zur Verbesserung der Situation bei.“

 

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Das bedeutet auch, dass die prognostizierten Lärmminderungen unabhängig von einer möglichen späteren Anpassung der Ampelschaltungen berechnet wurden, erläutert Stuhlträger auf unsere entsprechende Frage hin, denn: „Verkehrsrechtliche Grundlage für die Anordnung der Erweiterung der Tempo 30-Regelung auf die Gerresheimer Straße sowie die Hochdahler Straße ist eine schalltechnische Untersuchung nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Dabei wird der Verkehr in typischen Situationen betrachtet und die Lärmbelastung vor und nach der Maßnahme miteinander verglichen. (…) Ampeln werden in diesen Berechnungen grundsätzlich berücksichtigt, weil es dort durch Anfahren und Bremsen regelmäßig zu zusätzlichen Geräuschen kommt. Wie eine einzelne Ampel im Detail geschaltet ist, wird dabei jedoch nicht im Einzelnen nachgebildet. Die Berechnungen arbeiten hier mit vereinfachten, einheitlichen Annahmen, um vergleichbare Ergebnisse zu ermöglichen.“

 

Gerresheimer und Hochdahler Straße: „Niedrigere Geschwindigkeit und gleichmäßiger Verkehrsfluss gleichen sich aus“

Warum aber wurde das Tempolimit auf den besagten Strecken eingeführt, bevor die Ampelschaltung angepasst wurde? Das wollten auch die Ausschussmitglieder wissen.

Die Antwort deckt sich auch mit dem Rückschreiben an unsere Redaktion: „Die Stadt geht derzeit davon aus, dass sich auf der Gerresheimer Straße und der Hochdahler Straße die niedrigere Geschwindigkeit und der gleichmäßigere Verkehrsfluss weitgehend ausgleichen. Das Erreichen der Grünphasen bleibt dadurch voraussichtlich nahezu unverändert. Die Neuberechnung aller Ampelanlagen ist davon unabhängig.“

 

Heißt also: auf diesen beiden Straßen gibt es nach Ansicht der Verwaltung kein großes Problem mit einer „grünen Welle“. Im Gegensatz zur West-Ost-Verbindung Düsseldorfer, Berliner und Walder Straße. Wegen der Hauptbelastung des Verkehrs und der Rheinbahnlinien habe die Verwaltung eine Abwägung vornehmen müssen, erklärte Stuhlträger im Ausschuss. Im Ergebnis habe sich die Stadt auf diesem Teilstück zunächst für einen Verzicht von Tempo 30 entschieden. Aber auch das kann sich noch ändern.

Und dann gibt es ja noch die neuen Tempo 30-Zonen im Hildener Süden. Die begründete Stuhlträger in dem Fachgremium mit dem Schutz für die Schulen und Altenheimen – was auch allgemeine Zustimmung erntete.

 

Grundsätzlich ist die Verwaltung der Auffassung: „Die Ampelschaltungen bleiben zunächst unverändert, da die Abstimmung von Ampelanlagen nicht allein von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängt. Entscheidend ist vor allem, wie gleichmäßig der Verkehr fließt und wie stark eine Straße insgesamt belastet ist. Störungen im Verkehrsablauf entstehen häufig durch dichtes Auffahren, starkes Beschleunigen und Bremsen oder Überholmanöver. Tempo 30 kann dazu beitragen, den Verkehr insgesamt ruhiger und gleichmäßiger fließen zu lassen.“

 

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„Weniger Lärm, mehr Sicherheit auf den Straßen“

Und welche Lärmminderung wird nun erwartet, wollten wir weiterhin wissen.

Laut der prognostizieren schalltechnischen Untersuchung entlang der betroffenen Straßen werde eine Lärmminderung von bis zu 3 dB(A) erwartet, sagt Struhlträger; dies entspreche einer „physikalischen Halbierung der Schallenergie. Die stärkste Wirkung wird dabei an den Gebäuden erzielt, die unmittelbar an den Straßen liegen. Mit zunehmendem Abstand zur Straße fällt die Entlastung geringer aus. Das gilt auch für Gebäudeseiten, die von der Straße abgewandt sind. Wie stark die Veränderung im Einzelfall wahrgenommen wird, hängt daher immer auch von der jeweiligen Wohnlage ab.“

 

Natürlich soll es auch eine Evaluierung geben, doch das braucht natürlich seine Zeit. Und die Gesamtmaßnahme für den Lärmschutz sieht noch weitere Stufen vor: „Der entsprechende Lärmaktionsplan der Runde 5 muss bis zum 18. Juli 2029 fertiggestellt werden“, so Stuhlträger.

Doch das ist nicht alles, es geht bei dem Tempolimit ja auch um mehr Verkehrssicherheit: „Hierzu werden unter anderem Rückmeldungen der Polizei, Hinweise aus der Bürgerschaft sowie eigene Beobachtungen und Auswertungen herangezogen.“

 

Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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