
***Leitartikel***
Eigentlich ging es nur um ein paar gestohlene Blumen. Am Ende ging es um Glaubwürdigkeit. Deshalb ist heute nicht der Blumendiebstahl selbst das eigentliche Thema. Sondern die Frage, wie die Stadt Hilden – und insbesondere ihr Erster Beigeordneter Peter Stuhlträger – mit einer nachweislich falschen öffentlichen Aussage umgegangen ist.
„Die Stadt hat deshalb Anzeige erstattet“
Am 22. Mai 2026 veröffentlichte die Stadt folgende Pressemitteilung: Bunte Blumen verschönern das Hildener Stadtgebiet.
Darin hieß es unmissverständlich: Die Stadt habe Strafanzeige wegen eines Blumendiebstahls erstattet. Damit war für jeden Leser war klar: Die Polizei ermittelt aufgrund einer Strafanzeige der Stadt.
Heute wissen wir: Diese Aussage war falsch!
Wir wollten helfen – nicht kritisieren
Auch wir wurden Opfer eines Blumendiebstahls. Gemeinsam mit der Polizei konnten wir sogar die Diebin ermitteln. Darüber hatten wir berichtet. In ihrem Garten fanden sich nicht nur unsere Pflanzen sondern auch Blumen, die den von der Stadt Hilden als gestohlen gemeldeten Pflanzen entsprachen.
Wir wollten erreichen, dass unsere Erkenntnisse den laufenden Ermittlungen der Hildener Strafanzeige zugeordnet werden können. Dafür benötigten wir lediglich das Aktenzeichen der von der Stadt öffentlich bekannt gegebenen Strafanzeige.
Vier Wochen blieb Peter Stuhlträger eine Antwort schuldig
Am 5. Juni baten wir deshalb Peter Stuhlträger um dieses Aktenzeichen. Er bedankte sich ausdrücklich für unsere Hinweise und erklärte, unsere Fragen an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet zu haben.
Dann geschah: nichts.
Wir erinnerten am 15. Juni. Wieder geschah: nichts.
Erst nachdem wir uns am 24. Juni ausdrücklich auf das Landespressegesetz berufen hatten, erhielten wir überhaupt eine Antwort.
Danach kam die Wahrheit nur scheibchenweise ans Licht
Die Antwort von Peter Stuhlträger vom 25. Juni beantwortete aber unsere eigentliche Frage nach dem Aktenzeichen nicht. Stattdessen erklärte der Beigeordnete, der Stadt läge kein Aktenzeichen und auch kein schriftlicher Nachweis der Polizei vor!
Gleichzeitig hielt er aber daran fest, dass ein Mitarbeiter des Bauhofs den Vorfall bereits am 21. Mai persönlich bei der Polizei gemeldet habe.
Damit blieb der Eindruck bestehen: Es müsse auf jeden Fall eine Strafanzeige geben.
Erst nachdem wir ein weiteres Mal ausdrücklich danach gefragt haben, wie der Sachverhalt zu bewerten sei, falls möglicherweise keine Strafanzeige erstattet worden sein sollte, räumte die Stadt schließlich ein:
Eine Strafanzeige hatte es tatsächlich nie gegeben.
Nicht der Fehler ist das Problem, sondern wie der Erste Beigeordnete der Stadt damit umgegangen ist
Dass in einer Verwaltung einmal ein Fehler passiert, ist menschlich. Der eigentliche Fehler ist in diesem Fall ein anderer. Denn spätestens nach unserer ersten Anfrage hätte sich innerhalb weniger Minuten klären lassen können, ob tatsächlich eine Strafanzeige existiert.
Falls Nein, hätte man es bei einer kleinen Richtigstellung belassen können.
Stattdessen vergingen aber vier Wochen, mehrere Erinnerungen und eine Presseanfrage nach § 4 Landespressegesetz, bis die Stadt ihre ursprüngliche Aussage korrigierte.
Und es bleiben weitere Fragen offen!
Bis heute ist nicht beantwortet:
- seit wann der Verwaltung bekannt war, dass es keine Strafanzeige gab,
- was bei der Polizei vorgetragen worden sein soll,
- warum die ursprüngliche Pressemitteilung nicht korrigiert wurde,
- und weshalb unsere Fragen erst beantwortet wurden, nachdem wir uns ausdrücklich auf das Landespressegesetz berufen hatten.
Ein solcher Umgang mit presserechtlichen Frage ist unprofessionell.
Ein Erster Beigeordneter musste anders handeln
Peter Stuhlträger ist nicht irgendein Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Er ist Erster Beigeordneter und damit Teil der Verwaltungsspitze. Gerade deshalb darf die Öffentlichkeit erwarten, dass Fehler offen eingeräumt, Fragen vollständig beantwortet und falsche öffentliche Aussagen unverzüglich korrigiert werden.
Genau das ist in diesem Fall aber nicht geschehen.
Der Blumendiebstahl ist damit längst zur Nebensache geworden. Der Schaden, der bleibt, ist der Umgang mit der Wahrheit, der dem Vertrauen in eine öffentliche Verwaltung nicht gutgetan hat.
Bericht: LT
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