ADFC und Stadt: Kampagne erinnert an Überholabstands-Regel

Mindestens 1,5 Meter zwischen Kfz und Radfahrern sind geboten

Seuit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt seit dem 28. April 2020 ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen: Kfz müssen nun mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts beim Überholen von Radfahrern einhalten

Um diese Regelung noch einmal im Bewusstsein der Bevölkerung zu verstärken, haben sich der Ortsverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) und die Stadt Hilden für eine Kampagne zusammen getan: Mao Lage (Foto Mitte) und Stephen Seiler (r.) vom ADFC Hilden übergaben an Bürgermeister Dr. Claus Pommer (l.) einen Stapel von Aufklebern mit der Aufschrift „Überholabstand min. 1,5 m“. Die kleinen gelben Sticker werden nun an den Hecks der städtischen Fahrzeuge angebracht.

 

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Neue Fahrradstraßen für Hilden: Radfahrer haben Vorrang

„Wenn man auf dem Rad von Autofahrenden überholt wird, merkt man den Unterschied zwischen sicherem und zu knappem Überholen deutlich“, so Stephen Seiler vom ADFC Hilden.

 

Der Mindestabstand gilt auch beim Überholen an Schutzstreifen und an Radfahrstreifen. Eine Missachtung des ausreichenden Abstands kann im aktuellen Bußgeldkatalog mit 30 Euro bestraft werden.

 


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„Wir finden es gut, dass die Stadt da mitmacht“, sagt Mao Lage vom ADFC Hilden, „zumal in Hilden gerade neue Fahrradstraßen eingerichtet worden sind. Hier können Autofahrende im Zweifel nicht überholen, da der Abstand kaum eingehalten werden
kann.“

 

Quelle: ADFC Hilden
Foto: ADFC Hilden/bbimages

 


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