Anwohnerparken: Gebühr wird vervierfacht

120 Euro ab 2025 – und das ist laut Verwaltung noch günstig

30 Euro Jahresgebühr für einen Anwohnerparkausweis in Hilden – dies ist ein verhältnismäßig niedriger Betrag, der obendrein seit 1993 nicht „angepasst“ wurde.

Das wird sich nun ändern: Im Finanzausschuss am 7. Dezember hat die SPD-Fraktion die Erhöhung beantragt.

  • Stufe I ab dem 1. Januar 2023 auf 60 Euro
  • Stufe II ab dem 1. Januar 2024 auf 90 Euro
  • Stufe III ab dem 1. Januar 2025 auf 120 Euro

 

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Mit den Stimmen der CDU, Grünen und der AfD fand dieser Antrag seine Mehrheit.
Bürgeraktion und FDP votierten dagegen.

Diese Entscheidung muss nun im Stadtrat am 13. Dezember bestätigt werden. Bei diesen Stimmenanteilen gilt dieser Beschluss als gesichert.

 

Warum soll die Gebühr erhöht werden?

Die SPD begründet ihren Vorstoß mit dem zunehmend „mangelndem Parkraum“. Die Gebühr von 30 Euro habe „keine steuernde Wirkung entfalten“ können. Die Politik will bekanntlich weniger Autoverkehr im Innenstadtbereich.

Doch trotz „Verkehrswende“ steigen die Kfz-Zulassungszahlen kurioserweise, und das habe „in den innerstädtischen Wohnvierteln dazu geführt, dass die Anzahl der berechtigten Personen mit Kraftfahrzeugen bei weitem die vorhandene Kapazität an Parkmöglichkeiten überschreitet“, erklärt die SPD.

 

Die Verwaltung unterstützt das Anliegen, erklärt aber auch, „dass dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises lediglich ein Sonderparkrecht eingeräumt, aber keine Parkmöglichkeit im Wohnquartier garantiert wird. Hieraus leitet sich eine mittelbare Obergrenze für die Kosten eines Bewohnerparkausweises ab.“

 

Und wie hoch darf diese Obergrenze sein?

„Ein Bewohnerparkausweis, der keine Garantie für einen freien Parkplatz bietet, sollte nicht genauso teuer oder teurer als der Mietzins eines privaten (garantierten) Stellplatzes sein. Auch ist zu berücksichtigen, dass das relative Risiko (Witterung, Diebstahl, Vandalismus) für einen am Straßenrand in einer Bewohnerparkzone gegenüber einem in einer Parkgarage geparkten Pkw höher ausfällt.“

 

Vergleicht man die Daten aus dem Grundstücksmarktbericht für den Kreis Mettmann, müssten die Gebühren in Hilden „erfahrungsgemäß zwischen regelmäßig 40 bis zu 70 Euro im Monat“ liegen, rechnet die Verwaltung vor. „Dies ergäbe dann einen Mittelwert von 55 Euro im Monat und eine durchschnittliche Jahresmiete in Höhe von 660 Euro.“

 

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Sind 120 Euro „akzeptabel“?

Die von der SPD vorgeschlagene Gebühr von 120 Euro ab 2025 liegt damit „deutlich unterhalb dieser Obergrenze“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Dennoch schließt sich die Verwaltung diesem Vorschlag an. (…) Die immer noch moderate und angemessene Höhe der zur Beratung und Entscheidung vorgelegten Gebühren (…) trägt möglicherweise auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Berechtigten bei. Eine durchaus auch mögliche deutlichere Erhöhung der Gebühren ließe sich (…) im Kontext der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend vermitteln.“

 

Man könnte das auch so interpretieren: Die Betroffenen können froh sein, dass sie nicht noch viel mehr bezahlen sollen.

 

Die Verwaltung rechnet bei der Gebührenerhöhung mit Mehreinnahmen von 19.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 sowie 39.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 und 59.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 (das dürfte sich aber ändern, wenn immer mehr Hildenerinnen und Hildener ihr Auto abmelden und auf das Fahrrad umsatteln, wie von der Politik gewünscht).  

 

Die jährlichen Mehrerträge sollen außerdem „für Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der klimafreundlichen Mobilitätswende eingesetzt werden“.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
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