AWO: Flutopfer können Unterstützung beim Eigenanteil beantragen

Zusätzliche Spendenmittel für die Wiederaufbauhilfe bereit gestellt

Bei der staatlichen Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Hochwassergeschädigte einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent leisten. Beim AWO Bezirksverband Niederrhein können Flutopfer nun Spendenmittel aus der „Aktion Deutschland Hilft“, unterstützt durch die AWO International, beantragen, um den entstandenen Eigenanteil zu kompensieren.

 

Voraussetzung für diese Unterstützung ist, dass

  • ein Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt wurde und
  • der Wohnraum zerstört wurde und/oder
  • die wirtschaftliche Situation die Unterstützung aus Spendenmitteln zulässt. In dem Fall dürfen die Bezüge nicht höher als der doppelte Regelsatz ausfallen, oder die antragsstellende Person bezieht Sozialleistungen.

 

Zuwendungen erfolgen ausschließlich an natürliche Personen infolge von Schäden für selbstgenutzte Wohnräume, ggf. Hausrat.

 

Kontakt und Infos

Ausgeschlossen ist daher die Erstattung von Schäden in Bereichen betrieblicher oder freiberuflicher Nutzungen oder an vermieteten oder verpachteten Räumen, gleich ob diese gewerblichen Zwecken oder Wohnzwecken dienen“, erklärt die AWO Niederrhein. „Sofern sich Geschädigte unsicher sind, ob sie die Kriterien erfüllen oder Fragen zum Prozedere haben: Kontaktaufnahme per E-Mail unter hochwasser@awo-niederrhein.de. Ebenso für den Wunsch, das Antragsformular zu erhalten und zu erfahren, was für die Antragsstellung eingereicht werden muss.“

 

Quelle: AWO Niederrhein

Foto: Archiv anzeiger24.de / AlexanderStein/Pixabay

 


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