
Immer wenn in Hilden ein Baum auf privaten Grundstücken oder im öffentlichen Raum gefällt wird, bzw. gefällt werden muss, blutet das Herz vieler Menschen. Denn Bäume sind Lebensräume. Zwar gibt es eine Baumschutzsatzung, doch die greift in manchen Fällen nicht. Die Grünen im Hildener Stadtrat wollen das ändern. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität am 3. September 2026, stellen sie einen entsprechenden Antrag.
Gefordert wird die Einführung
- einer verpflichtenden baumschutzfachlichen Baubegleitung bei Baumaßnahmen,
- einer verpflichtenden Ersatzpflanzung auch für krankheitsbedingt gefällte Bäume sowie
- eines verpflichtenden nachsorgenden Pflegemanagements einschließlich einer Begutachtung durch unabhängige Sachverständige.
„Baumbestand darf nicht weiter sinken“
Die Grünen berufen sich auf die Wiederherstellungsverordnung (W-VO), die seit 2024 in Deutschland gilt: „Der gesamte Baumüberschirmungsgrad von Hilden darf gemäß dieser EU-Verordnung nicht weiter sinken (kein Nettoverlust), weshalb Bestandsbäume durch Pflegemaßnahmen und baumschutzfachliche Baubegleitungen geschützt werden müssen“, erläutert die Fraktion. Ab 2031 muss der Überschirmungsgrad sogar weiter steigen.
In den vergangenen fünf Jahren wurden in Hilden ca. 250 erkrankte Bäume gefällt, ohne dass eine Ersatz- oder Gegenpflanzung erfolgte, kritisieren die Grünen: „Das führt zu einer messbaren Reduktion der städtischen Grünflächendichte, verschärft das Mikroklima-Problem und schwächt die Biodiversität (…) Eine verpflichtende Nachpflanzung sichert den Fortbestand dieser Ökosystemleistungen und entspricht den Klimaschutz- und Biodiversitätszielen zur Erreichung der, durch den Rat beschlossenen Klimaneutralität der Stadt Hilden bis 2035.“
Auch Privatpersonen müssten sich daran halten
Egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder die Öffentliche Hand: „Wer einen Baum fällen lässt, muss die ökologische Lücke ausgleichen“, heißt es weiter.
Mit einer entsprechenden Änderung der Baumschutzsatzung könne sich Hilden als „Vorreiter im kommunalen Baumschutz in NRW“ positionieren und „das Image einer nachhaltigen, lebenswerten Stadt“ stärken.
Nun also bleibt abzuwarten, wie die anderen Ausschuss– und später alle Mitglieder des Stadtrates auf den Antrag reagieren.
Wie üblich gibt die Stadtverwaltung als Entscheidungshilfe eine eigene Einschätzung ab.
Verwaltung befürwortet Ersatzpflanzungspflicht, sieht aber sonst viele rechtliche Hürden
Grundsätzlich befürwortet das Rathaus das Anliegen der Grünen, sieht aber einige rechtliche Hürden zur „Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen“.
So sei etwa die Einführung einer Ersatzpflanzungspflicht auch für krankheitsbedingte Fällungen „grundsätzlich zulässig“ und entspräche dem Schutzzweck der Baumschutzsatzung. Dieses würde dann auch für Privatpersonen und Unternehmen gelten: „Die Ersatzpflanzung stellt keine Sanktion gegen den Eigentümer dar. Vielmehr dient sie der Wiederherstellung des geschützten Baumbestandes und verfolgt damit unmittelbar den Zweck der Baumschutzsatzung.“
„Rechtlich angreifbar“ sei dagegen die verpflichtende baumschutzfachliche Baubegleitung: „Eine Verpflichtung zur Beauftragung eines privaten Fachgutachters greift unmittelbar in die Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 Grundgesetz ein und bedarf deshalb einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Eine solche Ermächtigungsgrundlage enthält weder das Bundesnaturschutzgesetz noch das Landesnaturschutzgesetz.“
Auch beim nachsorgenden Pflegemanagement gäbe es offene Fragen, z.B.: Wer beauftragt den Gutachter? Wer übernimmt die Kosten? Welche fachlichen Anforderungen sollen gelten? Welche Zeiträume sollen überwacht werden? Und: Welche Rechtsfolgen könnten bei negativer Begutachtung eintreten?
Außerdem habe die Stadt keine ausreichenden personellen Ressourcen und keine Befugnis, private Grundstücke zu betreten.
Die Verwaltung empfiehlt also, lediglich die Ersatzpflanzungspflicht einzuführen, allerdings ohne eine „starre Verpflichtung zur Pflanzung gleich großer Baumarten (…) Die Auswahl geeigneter Baumarten sollte weiterhin im Einzelfall durch die Verwaltung erfolgen.“
Bericht: KA
Archivfoto: anzeiger24.de
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