CO-Pipeline: Besitzeinweisung rechtswidrig – Covestro will sich nun gegen Urteil wehren

Währenddessen freuen sich die Gegner über eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme

Es ist ein Achtungserfolg für die beharrlichen Gegner der umstrittenen CO-Pipeline aus dem Kreis Mettmann – auch wenn es das Vorhaben selber wohl nicht stoppen wird. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 9. Juni 2026 die Besitzeinweisung von Grundstücken zwecks Verlegung der Rohrleitung zwischen den Covestro-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen für nicht rechtmäßig erklärt.

Die Bürgerinitiative Stopp Bayer-CO-Pipeline freut sich. Das unterlegene Unternehmen Covestro aus Leverkusen aber will in Berufung gehen. 

 

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Bezirksregierung hätte Frist setzen müssen

Die Städte Erkrath, Langenfeld und Düsseldorf hatten erfolgreich gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Düsseldorf geklagt. Die 3. Kammer des VG Düsseldorf bemängelte nun ein Versäumnis der Behörde im Jahr 2007 gegenüber der damaligen Bayer Material Science (heute Covestro): „Bei der hier vorliegenden Besitzeinweisung zu Gunsten eines privatwirtschaftlichen Unternehmens hätte die Enteignungsbehörde von einer Fristsetzung nicht vollständig absehen dürfen“, heißt es in der Presseerklärung.
Aktenzeichen: 3 K 3921/07 (Erkrath), 3 K 5268/07 (Düsseldorf) und 3 K 446/08 (Langenfeld)

Einige Enteignungsverfahren wurden erst Jahre später eingeleitet, teilweise sogar erst 2022.

 

„Covestro ist zu Besitzeinweisungsbeschlüssen in mehr als ein Dutzend Fällen von einer nahezu unbegrenzten zeitlichen Gültigkeit ausgegangen“, kommentiert nun Dieter Donner, Pressesprecher der Pipeline-Gegner. „Covestro scheint wie in dem bisherigen Vorgehen von einer bevorzugten Behandlung auszugehen.“

 

Covestro sieht sich weiterhin im Recht

Covestro selber zeigt sich nun „überrascht“ über die Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, teilt uns ein Sprecher auf Anfrage mit. „Eine gesetzliche Pflicht zur Fristsetzung bestand für die Behörde nach dem Wortlaut des Gesetzes allerdings nicht.“

Eben das sieht das VG anders und verweist auf einen Ermessensspielraum im Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz (EEG NRW), den die Bezirksregierung hätte nutzen können: „§ 37 Absatz 1 Satz 5 sieht vor, dass die Enteignungsbehörde dem Träger des Vorhabens eine Frist setzen kann, bis zu deren Ablauf ein Enteignungsantrag gestellt sein muss.“ Zweck dieser Norm sei es, „den durch die Besitzeinweisung belasteten Eigentümer vor einer (in zeitlicher Hinsicht) unverhältnismäßigen Inanspruchnahme seines Eigentums durch die auf Vorläufigkeit angelegte Maßnahme der Besitzeinweisung zu schützen.“

 

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Ungeachtet dessen sieht sich Covestro weiterhin im Recht – trotz der jahrelangen Verzögerungen: „Um eine solche Leitung verlegen und betreiben zu können, muss sie entlang etlicher kommunaler und privater Grundstücke verlegt werden“, erklärt der Pressesprecher weiter. „Damit das möglich ist, wird Betreibern von beispielsweise auch Strom- oder Abwasserleitungen, oder in diesem Fall also uns für die CO-Leitung, ein Wegerecht eingeräumt. Dieses Wegerecht wird zunächst vorläufig im Rahmen von sogenannten Besitzeinweisungen und schlussendlich über sogenannte Enteignungsverfahren erteilt.“

 

„Weiterer Stillstand verordnet“

Der lange Zeitraum zwischen Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sei das Resultat der gerichtlichen Auseinandersetzungen, mit denen „nicht zu rechnen“ gewesen sei: „Üblicherweise liegen Besitzeinweisungen und Enteignungsverfahren zeitlich dicht beieinander.“

Erst als der Planfeststellungsbeschluss für Bau und Betrieb durch Urteil des OVG Münster endgültig rechtskräftig bestätigt wurde, habe Covestro die Enteignungsverfahren weiter vorangetrieben: „Dass das Verwaltungsgericht diese Verzögerung also nun quasi im Nachhinein beanstandet, ist für uns nicht nachvollziehbar. Auch das Oberverwaltungsgericht hatte in seinen vorläufigen Beschlüssen zu den Besitzeinweisungsbescheiden im Jahr 2008 keine entsprechenden Bedenken.“

 

Also: Der Streit geht weiter. Covestro darf die CO-Pipeline eines Tages in Betrieb nehmen, wenn noch einige Baustellen abgeräumt sind – wie zum Beispiel die Erstellung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplanes oder die Verlegung einer zweiten Geogrid-Schutz-Matte. Das kann noch dauern – und durch das jüngste Urteil ist nun noch eine Hürde hinzugekommen, meint Dieter Donner: „Mit dieser Berufung dürfte sich Covestro selbst weiteren Stillstand verordnen. Es geht also spannend weiter, und wir werden weiter wachsam und wirksam an dem Schutz der Menschen entlang der CO-Pipeline-Trasse arbeiten.“

 

Bericht: KA
Archivfotos: anzeiger24.de

 

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