Weitere Gerichtsverhandlungen – Covestro muss neue Geo-Grid-Matte verlegen
Schon lange löst die Diskussion um die umstrittene CO-Pipeline der BayerMaterialScience, bzw. jetzt Covestro AG kaum noch mediale Erregung aus.
Dabei ist das Thema für die anliegenden Kommunen, die enteigneten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer und die Menschen, die einfach nur Angst vor einem tödlichen Chemie-Unfall haben, noch längst nicht erledigt.
Dieter Donner, Vertreter des BUND Kreis Mettmann und der Initiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ (in Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf), kündigt daher zu Beginn des 16. Kampfjahres weiterhin Widerstand an.
BUND klagt gegen NRW
Rückblick: Eigentlich ist das Thema juristisch geklärt. 2020 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden: Die CO-Pipeline ist nicht zu beanstanden.
Und vor knapp einem Jahr wurde das Urteil als rechtskräftig erklärt.
Doch die Gegner lassen nicht locker. Die Stadt Hilden beispielsweise will die laufenden Klageverfahren gegen die Besitzeinweisung von städtischen Grundstücken entlang der Trasse fortzusetzen.
Und Dieter Donner berichtet von weiteren laufenden Klageverfahren: „Die Verwaltungsrichter in Düsseldorf konnten mit ihren Vorschlägen an Privatkläger*innen, die Klagen zurückzuziehen, nur teilweise durchdringen.“ Der Streit setzt sich also fort.
Und am 17. Januar soll eigentlich eine Klage des BUND NRW gegen das Land NRW mit Einwendungen von mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürgern zum Planänderungsverfahren verhandelt werden. Dieser Termin entfällt allerdings wegen Erkrankung des vorsitzenden Richters. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben…
Covestro: Gerichtliche Auseinandersetzung wegen zweiter Sicherheitsmatte
Genug zu tun gibt es trotzdem. Denn wie berichtet, muss die Covestro AG die bereits verlegte Geo-Grid-Matte mit einer weiteren Schicht und einem Trassenwarnband zusätzlich absichern. Das bedeutet: An den enteigneten Grundstücken muss teilweise neu gebuddelt werden.
Dieter Donner kommentiert dies: „Covestro versucht seit mehr als zwei Jahren von Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Zustimmung zum nochmaligen Eingriff zu bekommen. Das gelingt bisher nicht überall; dann müssten neue Enteignungen von Covestro in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung eingeleitet werden.“
Wir haben bei der Covestro nachgefragt. Pressesprecher Przemyslaw Jedrysik erklärt uns: “Für den sicheren Betrieb der Verbindungsleitung ist es erforderlich, jederzeit Zugang zur Leitungstrasse erhalten zu können. Dieses Recht wird im Grundbuch des betroffenen Grundstückes eingetragen. Mit den meisten Grundstückseigentümern wurde eine direkte Einigung getroffen. In wenigen Einzelfällen war dies nicht möglich.“
Für diese Fälle habe Covestro bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, „das für den Bau und Betrieb der Leitung erforderliche Wegerecht und Zugang zum schmalen Schutzstreifen jederzeit in Anspruch nehmen zu dürfen, um zum Beispiel die Überwachung oder Arbeiten an der Leitung zu ermöglichen. Dafür erhalten die Eigentümer einen finanziellen Ausgleich. Im rechtlichen Zusammenhang wird bei diesen Einschränkungen der Nutzung von einer Enteignung gesprochen. Das ist ein einmaliger Vorgang, der bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres angestoßen wurde.“
Und wie blickt die Covestro AG auf das Jahr 2023?
„Für die Zukunft steht für uns die Erfüllung der letzten rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für die sichere Inbetriebnahme der Leitung im Fokus“, sagt Jedrysik. “Zunächst müssen wir die anhängigen Gerichtsentscheidungen, die letzten Fragen rund um die Planfeststellungs- bzw. -änderungsbeschlüsse zur Verbindungsleitung klären. Im Nachgang werden letzte bauliche Maßnahmen durchgeführt“, also beispielsweise die zweite Geo-Grid-Matte.
Außerdem werde die Covestro mit den kommunalen Feuerwehren „auf Basis des bereits abgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrplans passende Einsatzpläne entwickeln und trainieren“.
Ansonsten bleibe alles beim Fahrplan: Wenn alle rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für einen „sicheren Betrieb erfüllt worden sind“, soll die CO-Pipeline in Betrieb gehen. Dies könnte in 2025 soweit sein. „Dabei sind wir gleichwohl von externen Faktoren abhängig. Das zeigt auch die Verschiebung der noch anstehenden Gerichtsverhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf“, so Jedrysik.
Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto (Februar 2022): anzeiger24.de
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