Corona Update: Erstimpfungen im Impfzentrum wieder möglich

Aber nur für bestimmte Personengruppen

Noch vor einigen Wochen haben viele von uns das Ziel „Inzidenz unter 35“ für kaum erreichbar gehalten. Insbesondere im Kreis Mettmann, wo der Wert in der ersten Mai-Hälfte noch bei über 200 lag.

Inzwischen sind wir in den zehn Kreisstädten auf einem erfeulichen Tiefpunkt von 10,9 angelangt. 

➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…

 

Impfzentrum wieder für Erstimpfungen offen

Lange Zeit waren die Impfzentren für Erstimpfungen gesperrt, um die Zweitimpfungen abzuarbeiten. Nun haben Impfwillige wieder eine Chance, sich um einen Ersttermin zu bemühen. Das Landesgesundheitsministerium (MAGS) stellt im Rheinland hierfür zunächst rund 40.000 Impfdosen des Herstellers Biontech bereit.

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Ab Mittwoch, 23. Juni, können folgende Personengruppen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen Impftermin buchen:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion (der Nachweis der entsprechenden Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist. Der Nachweis erfolgt nicht im Rahmen der Terminbuchung über die KV)
  • Beschäftigte in Krankenhäusern (sofern noch keine Impfung über den Arbeitgeber oder die Kommune erfolgt) sowie
  • Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Terminbuchungen online ab 7 Uhr oder telefonisch unter 0800 116 117 01 ab 8 Uhr.

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Die Lage im Kreis Mettmann

Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind im Kreis Mettmann am heutigen Dienstag, 22. Juni, kreisweit 136 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst. Das sind 29 weniger als am Montag.  

Mehr Infos gibt es in diesem Schaubild:

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Zum Glück werden seit mehreren Tagen keine weiteren Todesfälle gemeldet. Verstorbene zählt der Kreis bislang insgesamt 760 (ein zwischenzeitlich im Rahmen der Softwareumstellung aus SORMAS aus der Verstorbenenzählung herausgefallener Fall in Heiligenhaus ist jetzt wieder enthalten). 

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

 

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Keine Maskenpflicht im Freien mehr

Ab dem heutigen 21. Juni 2021 gilt die Grundregel: „Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Eine Maske ist jedoch immer noch verpflichtend,

 

  • grundsätzlich in Innenbereichen und geschlossenen Räumen
  • in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.)
    Das bedeutet u.a., dass auch nach dem 20. Juni auf den Wochenmärkten in Langenfeld, Haan und Hilden eine Schutzmaske geboten ist, wenn sich Warteschlangen u.ä. bilden.
  • bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
  • an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben

 

Weiterhin teilt das Land NRW mit: 

In den Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.

Darüber hinaus ergeben sich für die Inzidenzstufe 1 die folgenden Erleichterungen:

  • Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
  • Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
  • Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
  • Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit Hygienekonzept wieder erlaubt.

Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.

 


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Lockerungen in Schulen

Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung hat versprochen, Infektionsschutzmaßnahmen zurückzunehmen, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Mit zwei verpflichtenden Corona-Tests pro Woche, strengen Vorgaben für die Hygiene und der weiter fortschreitenden Impfung von Lehrerinnen und Lehrern gehören unsere Schulen zu den am besten geschützten Orten. Bei den aktuell niedrigen Infektionszahlen und der geringen Ansteckungsgefahr an der frischen Luft ist die Aufhebung der Maskenpflicht draußen auf dem Schulgelände verantwortungsvoll und angemessen.“

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.

Bericht: Achim Kaemmerer

 


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

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