Corona Update: Hohe Inzidenz, aber wenig Covid-Patienten

Corona Update: Die Lage im Kreis Mettmann

Also nochmal: Vom heutigen 20. August bis (vorerst) 17. September gilt in NRW: Bei einer Inzidenz über 35 ist nahezu alles erlaubt und zugänglich für vollständig geimpfte oder genesene Menschen (2G).
Liegt kein entsprechender Nachweis vor, muss für Besuche von Restaurants, Kulturveranstaltungen und Events aller Art, zu Dienstleistungen in Innenräumen ein negativer Schnelltest vorgelegt werden (GGG); bei Partys und Tanzveranstaltungen (sowie für Etablissements der sexuellen Dienstleistungen) sogar ein negativer PCR-Test. Und die Tests sind ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Bei Großveranstaltungen im Freien gilt GGG (also Einlass auch für Getestete) erst ab 2.500 „aktiv Teilnehmenden, Besuchern oder Zuschauern“.

Grundsätzlich bleiben die Maskenpflicht und AHA+L-Regeln im Handel, im ÖPNV und allen Innenräumen mit Publikumsverkehr sowie bei Menschenansammlungen im Freien (z.B. Warteschlangen auf dem Marktplatz) erhalten – auch für geimpfte und genesene Personen.

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Sammelunterkünften und anderen sensiblen Bereichen gilt GGG und Maskenpflicht auch unter 35.

Alle Infos zur Coronaschutzverordnung NRW ab 20. August

 

Von daher ist der Blick auf die Inzidenz nicht mehr so entscheidend, wie die Schutzregeln lauten.

 

Dennoch ist die Entwicklung weiterhin nicht sehr entspannend: Die Inzidenz steigt rasant weiter: Im Kreis Mettmann von 77,8 auf 88,6 am heutigen Freitag.

 

Düsseldorf beispielsweise ist bereits bei 105 angelangt, Köln bei 107, Solingen bei 128, Leverkusen bleibt „Spitzenreiter“ mit 149.
Bisher wäre in diesem Fall wohl wieder ein Lockdown verhängt worden. Da aber die Lage in den Krankenhäusern und Intensivstationen relativ ruhig ist (vermutlich wegen der Wirkung der Schutzimpfung), greifen diese Maßnahmen nicht mehr.

 

Daher schauen wir ab jetzt in unserem Report regelmäßig nicht nur auf die Infektionszahlen und Inzidenz, sondern auch die Situation im Krankenhaus.

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Die Lage im Kreis Mettmann

Die Zahl der infizierten, bzw. positiv getesteten Menschen ist im Kreis Mettmann von 608 auf 663 am heutigen Freitag gestiegen.

Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

 Corona-20-August

 

Der Kreis Mettmann gibt 20 Personen an, die „im Krankenhaus“ liegen. Am Donnerstag waren es noch 17.

Laut DIVI Intensivregister sind im Kreis Mettmann 42 von 66 Intensivbetten belegt, 6% davon mit Covid 19-Patienten (am Donnerstag waren es noch ca. 4%).  

 

Wie kommt es zu dieser Differenz? „Nicht jeder Patient, der im Krankenhaus liegt und mit Covid19 infiziert ist, landet auf der Intensivstation“, erklärt der Kreis Mettmann auf Nachfrage.
Soll heißen: Auch Krankenhaus-Patienten mit anderen Krankheiten, die positiv getestet sind, zählen für den Kreis Mettmann als „Covid-Patient“. 

 

Zum Glück gab es keinen neuen Todesfall. Damit zählt der Kreis bislang insgesamt 765 Verstorbene.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.dedeinhaan.dedeinlangenfeld.de und deinmonheim.de

 

Impfungen ab zwölf jetzt an jedem Wochentag im Impfzentrum möglich

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können ab sofort während der gesamten Öffnungszeiten des Impfzentrums (Timocomplatz in Erkrath) mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft werden, da das NRW-Gesundheitsministerium eine entsprechende Regelung erlassen hat. Alle Ärzte im Impfzentrum führen die Aufklärung und Beratung durch.

Sofern der Wunsch besteht, von einem Kinder- und Jugendmediziner beraten zu werden, besteht derzeit mittwochs, freitags und sonntags von 14 bis 19 Uhr die Möglichkeit hierzu.

Vorab ist ein Einwilligungsbogen vom Robert Koch-Institut und die Bescheinigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auszufüllen (nur ein Sorgeberechtigter muss diese ausfüllen). Es ist kein Termin erforderlich.

Je nach Personenaufkommen müssen sich Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgeberechtigten gegebenenfalls auf Wartezeiten einstellen. Um dies weitestgehend zu vermeiden, bittet der Kreis Mettmann den Personalausweis oder Reisepass sowie den Impfausweis und den Einwilligungsbogen bereit zu halten.

 

Wichtig: Die Impfzentren in NRW werden nur noch bis Ende September betrieben, Danach gibt es nur noch Impfmöglichkeiten beim Hausarzt oder sporadischen Impfaktionen!

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Pete Lintforth/Pixabay


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