Corona Update: Impfung ab Zwölf generell zulassen?

Die Corona-Lage bleibt zum Wochenstart und Monatsbeginn nahezu unverändert; sofern man die Inzidenz weiterhin als Gradmesser für Schutzmaßnahmen nimmt. Am heutigen Montag, 2. August, liegt der Wert bei 27,8.

 

➤ Die aktuellen Fallzahlen im Detail…

 

Gesundheitsminister: Generelle Impf-Empfehlung schon ab zwölf Jahre?

Am heutigen Montagnachmittag konferiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinen Länder-Kollegen. Es geht um die Frage, ob Kindern ab zwölf Jahren nun eine Corona-Schutzimpfung angeboten werden soll. 

 

Normalerweise richtet sich die Politik bei ihren Entscheidungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Und die sagt nach aktuellen Stand u.a.: „Die STIKO empfiehlt eine COVID-19-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) als Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben.“ (Quelle: Robert-Koch-Institut)

Vorerkrankungen sind nach der Definition beispielsweise Adipositas, Immundefizienz oder relevante Immunsuppression, zyanotische Herzfehler, schwere Herzinsuffizienz, chronische Lungenerkrankungen, chronische Niereninsuffizienz oder maligne Tumorerkrankungen. 

„Zusätzlich zu den Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen wird die Impfung Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren empfohlen, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z.B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie)“, heißt es weiter.

Ausdrücklich wird betont: „Der Einsatz von Comirnaty bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren ohne Vorerkrankungen wird derzeit nicht allgemein empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich.“

 

Also: Klares Statement der STIKO. 

Die Politik aber will offenbar vorpreschen und sich ggf. gegen die Vorgaben der STIKO wenden

Der Grund dürfte offensichtlich sein: Es gibt – wie bereits in 2020 – kein wirklich durchdachtes Konzept, wie der Präsenz-Schulbetrieb nach den Sommerferien sowie im Herbst und Winter möglichst „sicher“ ablaufen soll. Daher sollen sich Kinder und Jugendliche wohl besser impfen lassen, so die Politiker-Logik.

Heute Abend werden wir wohl mehr darüber wissen, worauf sich die Gesundheitsminister geeinigt 

 

Die Lage im Kreis Mettmann

Die aktuellen Fallzahlen gibt der Kreis Mettmann gewöhnlich in den Mittagsstunden bekannt.

Am Montag, 2. August, sind kreisweit 232 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst, teilt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report mit. 

 

Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

Corona-2-August

 

„Da die Kassenärztliche Vereinigung am Wochenende keine Impfzahlen veröffentlicht, werden diese am Dienstag nachgeliefert“, ergänzt die Kreisbehörde. 

 

764 Menschen sind laut Kreis Kreis Mettmann bislang verstorben.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.dedeinhaan.dedeinlangenfeld.de und deinmonheim.de

 

Bericht: Walter Thomas
Foto: Pete Lintforth/Pixabay

Derzeit gilt Landesinzidenzstufe 1

 

 

Dies sorgt vereinzelt wieder für eine etwas strengere Handhabung der Regelungen, u.a. diese:

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

 

Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

 

Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

 

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

 

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

 

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

 

Quellen: Kreis Mettmann/Land NRW

Land NRW: Inzidenzstufe 3. bis 19. August ausgesetzt  Inzidenzwerte sollen neu bewertet werden

Auch wenn die Zahlen steigen: Die Landesregierung achtet auch auf die schweren Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen. Und da diese Zahlen verhältnismäßig niedrig ist, soll es bis zum 19. August keine weiteren Einschränkungen aus der Inzidenzstufe 3 geben, die ab einem Wert von 50 erforderlich wären. Dazu zählen u.a. strengere Testpflichten und Zugangsbeschränkungen zum Handel, zur Gastronomie oder in Freizeiteinrichtungen.

 

Dies alles wird zunächst ausgesetzt, teilt das Land NRW mit: „Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es damit auch in diesen Kommunen grundsätzlich bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2. Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.“

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerte und ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

Quelle: Land NRW


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