Corona Update: Inzidenz nähert sich wieder der 30

Seit Wochen wird in der Politik und in der Öffentlichkeit diskutiert, welchen Aussagewert der Inzidenzwert als wesentlicher Gradmesser für die Corona-Lage noch hat. Auch wir haben diese Frage des öfteren gestellt. Aber von offizieller Seite konnte darauf bislang keine verbindliche Antwort geben. 

Denn wir haben durch die Impfungen ein etwas anderes Infektionsgeschehen und vor allem – vorerst – keine Notsituationen auf den Intensivstationen.

 

Trotz alledem: Nach wie vor blicken die Behörden, Medien und die Bevölkerung täglich gebannt auf den Inzidenzwert. Und der ist im Kreis Mettmann am heutigen Donnerstag, 29. Juli, erneut angestiegen – von 25,5 auf 29,9.

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Die Lage im Kreis Mettmann

Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen sind am Donnerstag kreisweit 207 Infizierte, bzw. positiv getestete Menschen erfasst, teilt der Kreis Mettmann in seinem täglichen Report mit. 

 

Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

Corona-29-Juli

 

764 Menschen sind laut Kreis Kreis Mettmann bislang verstorben.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Hinweis: Diese Seite wird täglich aktualisiert Wer sich noch einmal die älteren Berichte anschauen möchte, findet diese auf den Lokalseiten deinhilden.dedeinhaan.dedeinlangenfeld.de und deinmonheim.de

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Pete Lintforth/Pixabay

Derzeit gilt Landesinzidenzstufe 1

 

 

Dies sorgt vereinzelt wieder für eine etwas strengere Handhabung der Regelungen, u.a. diese:

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.

 

Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.

 

Bei Versammlungen/Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.

 

In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

 

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

 

Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

 

Quellen: Kreis Mettmann/Land NRW


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