Corona Update: Neue Schutzverordnung mit vereinfachten Regeln

Corona Update: Die Lage im Kreis Mettmann

„Was gilt nochmal bei Inzidenz über 35, 50 oder 100…?“ Diese lästige Frage erübrigt sich ab Freitag, 20. August.
Denn die dann gültige Corona-Schutzverordnung NRW kennt nur noch den Schwellenwert 35. Ist dieser Wert überschritten, gilt – vereinfacht gesagt – lediglich: Nahezu alles ist erlaubt und zugänglich für vollständig geimpfte oder genesene Menschen (2G).

Liegt kein entsprechender Nachweis vor, muss für Besuche von Restaurants, Kulturveranstaltungen und Events aller Art, zu Dienstleistungen in Innenräumen sowie für den Zutritt von Krankenhäusern, Pflege- und Sozialheimen oder Sammelunterkünften ein negativer Schnelltest vorgelegt werden (GGG); bei Partys und Tanzveranstaltungen (sowie für Etablissements der sexuellen Dienstleistungen) sogar ein negativer PCR-Test. Und die Tests sind ab dem 11. Oktober kostenpflichtig.
Bei Großveranstaltungen im Freien gilt GGG (also Einlass auch für Getestete) erst ab 2.500 „aktiv Teilnehmenden, Besuchern oder Zuschauern“.

Grundsätzlich bleiben die Maskenpflicht und AHA+L-Regeln im Handel, im ÖPNV und allen Innenräumen mit Publikumsverkehr sowie bei Menschenansammlungen im Freien (z.B. Warteschlangen auf dem Marktplatz) erhalten – auch für geimpfte und genesene Personen.

 

Die wichtigsten Ergebnisse sind hier nachzulesen.

 

Also: Im Vergleich zur bisherigen Regelung eine relativ einfache und überschaubare Verordnung.

 

Die Lage im Kreis Mettmann

Ob die Inzidenz also bei 40, 50 oder 90 liegt, ist dabei für die Ver- und Entschärfung von Schutzmaßnahmen nicht mehr so entscheidend wie früher. So schreibt das Land NRW in einer Presseerklärung vom 17. August: „Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.“

 

Also: Die Inzidenz bleibt weiterhin ein Indikator für das Infektionsgeschehen.

Im Kreis Mettmann beispielsweise ist der Wert noch einmal sprunghaft angestiegen: von 62,6 am Dienstag auf 70,6 am heutigen Mittwoch, 18. August.

Auch die Zahl der infizierten, bzw. positiv getesteten Menschen ist weiter angewachsen. Von 503 auf 537.

Mehr Details verrät das bekannte Schaubild vom Kreis Mettmann:

 Corona-18-August

 

Doch wie hoch ist die Belastung der Krankenhäuser mit Covid 19-Patienten? Das war schließlich immer die oberste Begründung für die harten Lockdown- und Einschränkungsmaßnahmen.

Laut Gesundheitsamt liegen derzeit 16 Menschen in Verbindung mit Covid 19 aus den Kreis Mettmann in einem Krankenhaus. Und laut DIVI Intensivregister sind im Kreis Mettmann derzeit 44 von 66 Intensivbetten belegt, davon machen die Covid 19-Patienten lediglich 4,55% aus.

Also weiterhin eine entspannte Lage – es bleibt nur zu hoffen, dass dies im Herbst und Winter auch so bleibt.

 

Zum Glück gab es keinen neuen Todesfall. Damit zählt der Kreis bislang insgesamt 765 Verstorbene.

Wie immer der Hinweis: Ob die Personen „durch“ oder „mit“ ihrer Covid 19-Infektion verstorben sind, wird nicht unterschieden. Warum das so ist, hat uns das Robert-Koch-Institut erklärt.

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Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Pete Lintforth/Pixabay


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