Ohne GGG kein Zutritt mehr zu Treffen in Innenräumen

Auffrischungsimpfung, Inzidenz, Test-Pflicht für Ungeimpfte, Masken – Das gilt ab dem 20. August

Wie soll es nun im Spätsommer, Herbst und Winter weitergehen?
Die jüngste Bund-Länder-Konferenz hat ja bereits die Richtung vorgegeben.
Über eine Woche hat das Land NRW nun verstreichen lassen, um die Coronaschutzverordnung dem anzupassen und zu aktualisieren. Am Dienstagmittag, 17. August, hat Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann nun die neuen Regeln vorgestellt:

Grundsätzlich sollen Geimpften und Genesenen alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Und was ist mit den Nicht Geimpften und nicht Genesenen?

 

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Die wichtigsten Regeln im Überblick (gültig ab 20. August 2021)

 

Nur noch Inzidenz 35 als Schwellenwert

Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst: den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen

 

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

 

Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

 

PCR-Test bei Tanzveranstaltungen und sexuellen Dienstleistungen

Außerdem gilt die Test-Regel auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.

Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

 

Die Veranstalter, bzw. Einrichtungsbetreiber können jedoch über ihr Hausrecht auch 2G, also nur noch vollständig geimpften oder genesenen Besuchern, Einlass gewähren.  

 

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GGG auch unter 35 in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

 

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

 


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Impfungen: Jetzt auch ab zwölf Jahre – Auffrischung für Ü80 empfohlen – Impfzentren schließen Ende September

Wie berichtet, hat jetzt auch die Ständige Impfkommission (STIKO) für Jugendliche ab zwölf Jahre eine Impfung gegen Covid 19 empfohlen.

Dies ist in den Impfzentren, aber auch bei den Hausärzten möglich.

 

Für Menschen über 80 Jahre wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung mindestens sechs Monate her ist:  

 

Auffrischungsimpfungen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs sowie (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für behinderte Menschen werden durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. 

 

Die Auffrischungsimpfungen von Personen ab 80 Jahren (Höchstbetagte) sowie Immungeschwächten und Immunsupprimierten, deren Covid-19-Impfserie vor mehr als sechs Monaten abgeschlossen wurde, sollen ebenfalls über die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen.

 

Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 einen dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, können sechs Monate nach der Zweitimpfung (AstraZeneca) bzw. Impfung (Johnson & Johnson) eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna) bei einem niedergelassenen Arzt erhalten.

 

Die Impfzentren in NRW werden Ende September geschlossen, kündigt Minister Laumann an. Ab dem 1. Oktober 2021 übernehmen die niedergelassenen Ärzteschaft die Impfungen. In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt wird zudem eine „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ (KoCI) eingerichtet. Diese erarbeitet für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich Perspektiven für das Impfgeschehen und ist bei Bedarf zentraler Koordinationspartner für Ärzteschaft und Einrichtungen (z.B. Pflegeeinrichtungen). Die KoCIs wirken zudem darauf hin, dass neu in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen aufgenommene Personen (Beschäftigte und Bewohner/-innen) entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen ein Impfangebot erhalten (bspw. mit Unterstützung der WTG-Behörde). Hierzu gehören beispielsweise Pflegeeinrichtungen und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

Für jüngere Menschen unter 80 Jahre gibt es noch keine Empfehlung für Auffrischungsimpfungen. Dazu müssten noch entsprechende Daten ausgewertet werden. 

 

Gesundheitsminister Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Foto: cocoparisienne/bridgesward/freephotos/panos/Gerd Altmann auf Pixabay
Collage: anzeiger24.de

 


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


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