Das sind die neuen Corona-Regeln in NRW

Ab Freitag: Nächste Schutzverordnung – Ab 7. Juni: Regelbetrieb bei Kinderbetreuung

Die NRW-Landesregierung aktualisiert einmal mehr ihre Corona-Schutzverordnung. Bei sinkenden Inzidenzen soll es noch mehr Freiheiten für geimpfte und/oder negativ getestete und/oder „genesene“ Menschen geben.

 

 

Was wird wieder erlaubt?

Ab Freitag, 28. Mai 2021, gilt in NRW bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt u.a.:

  • Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr und Shopping mit Terminvergabe (click&meet) entfällt.
  • Es kann sich eine unbegrenzte Anzahl von Personen aus zwei Haushalten treffen.
  • Gruppen- und Ferienangebote für Kinder und Jugendliche: Erlaubt sind bis zu zehn Teilnehmer(innen) Indoors, und bis zu 20 Teilnehmer(innen) Outdoor
  • Veranstaltungen im Freien mit maximal 500 Personen sind erlaubt (mit Sitzordnung).
  • Indoor-Veranstaltungen, Kino, Oper etc.: maximal 250 Personen sind erlaubt (mit Sitzordnung)
  • Kontaktloser Außensport mit bis zu 25 Personen ist erlaubt.
  • Freibäder, Minigolf-Anlagen, Klettergarten etc. dürfen öffnen.

 

Für den Kreis Mettmann könnte es aufgrund der Lage bald soweit sein…

 

Und wenn die Inzidenz unter 50 oder gar unter 35 sinken sollte, entfallen noch mehr Beschränkungen. Sogar Partys, Großveranstaltungen etc. sind unter Umständen möglich.

Detaillierte Infos gibt es beim Land NRW

 

Uneingeschränkter Betreuungsanspruch und Lolli-Test

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Das bedeutet: alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.

Das freiwillige Testangebot wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt.

 


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Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.

 

Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.

Text: Achim Kaemmerer
Quelle: Land NRW
Foto: gonghuimin468/Mabel Amber/5598375 / Pixabay


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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

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