E-Scooter: Betreiber sollen in Hilden Nutzungsgebühren zahlen

Warum hat die Verwaltung so lange gezögert?

Warum zahlen Verleihfirmen von E-Scootern in Hilden keine Gebühren – in Düsseldorf und Köln aber schon? Diese Frage hatten wir der Stadt schon 2021 gestellt. Damals verwies man auf eine vermeintlich unklare Rechtslage, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vorlag und die Landeshauptstadt bereits Gebühren erhoben hatte. 

 

Auch wenn viele Hildenerinnen und Hildener etwas angespannt reagieren, wenn es um Gebühren im Verkehrsbereich geht – in diesem Fall würden sie sich wahrscheinlich eher freuen.

Nun scheint es tatsächlich möglich zu sein.

 

Denn der Finanzausschuss am 29. März und anschließend der Stadtrat am 19. April sollen nun beschließen, dass die Betreiber für die gewerbliche Bereitstellung von Leih-E-Scootern, -E-Rollern u.ä. eine Sondernutzungsgebühr von 50 Euro pro Fahrzeug (Jahresgenehmigung) an die Stadtkasse zahlen müssen.

 

Euronics-Gemein-BannerOmggQA4MvwlnO

 

Seit 2021 rauschen E-Scooter durch Hilden

E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Seitdem rauschen vor allem in den Großstädten Menschen auf den flotten Flitzern über die Straßen – oft zum Ärgernis der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Es gibt ständig Klagen über rücksichtsloses Fahren und – höflich formuliert – „ungünstig“ abgestellte Roller.

 

Seit 2021 haben sich vier Verleiher mit ihren E-Scooter-Angeboten auch in Hilden ausgebreitet. Jeder Anbieter durfte dabei maximal 50 Fahrzeuge im Stadtgebiet bereit stellen, es wurden insgesamt maximal 200 Leihfahrzeuge gleichzeitig zugelassen.

Derzeit sind allerdings nur noch Lime, Bolt und Tier in Hilden am Markt aktiv.

 

Sondernutzungsgebühren – Warum erst jetzt?

Das OVG Münster hat im November 2020 entschieden, dass die „gewerbliche Bereitstellung“ von E-Scootern, E-Rollern, Leihfahrrädern etc. im öffentlichen Verkehrsraum eine „über den Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen hinausgehende Sondernutzung“ darstellt.

Daher dürften die Kommunen hierfür auch Gebühren erheben.

 

Warum hat die Stadt Hilden dann bisher von dem Grundsatzbeschluss keinen Gebrauch gemacht? Man wolle „die Entwicklung dieser Sharing-Angebote zunächst abwarten und somit den Anbietern auch Gelegenheit bieten, ihre Angebote auf mittlere kreisangehörige Gemeinden wie in Hilden zu etablieren“, heißt es in der Abstimmungsvorlage.

Diese „Erprobungsphase“ sei jetzt „beendet“. Daher könne die Verwaltung nun die Erhebung von Sondernutzungsgebühren ab dem 1. Juli 2023 vorschlagen.

Zum Vergleich: In Düsseldorf werden noch bis zu 50 Euro je Fahrzeug und Jahr erhoben; eine Erhöhung ist angedacht. Die Stadt Köln kassiert jeweils satte 130 Euro.

 

Im Kreis Mettmann erhebt bislang nur die Stadt Langenfeld Sondernutzungsgebühren und hat diese gerade erst von 16,05 Euro auf 50 Euro je Fahrzeug und Jahr erhöht. In der Stadt Haan wird aktuell die Erhebung einer Gebühr von 100 Euro diskutiert.

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Collage: Archiv anzeiger24.de / Pixabay 

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.