E-Scooter: Warum zahlen Betreiber in Hilden keine Gebühren – in Düsseldorf aber schon?

OVG-Urteil: Sondernutzungserlaubnis ist rechtens

Vielen Hildenern sind die E-Scooter ein Dorn im Auge. Und viele haben sich auch die Frage gestellt, ob die Stadt die E-Roller nicht einfach verbieten könne. Doch das ist ausgeschlossen (warum, das erklären wir hier…). Aber es könnte einen anderen „Hebel“ geben, um das Geschäft der Scooter Betreiber unattraktiver zu machen.

 

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Düsseldorf erhebt für E-Scooter Sondernutzungsgebühren

Unsere Landeshauptstadt erhebt bereits seit Jahren eine Sondernutzungsgebühr pro angemeldetem E-Scooter. Bislang waren dies 20 Euro pro Scooter und Jahr, ab 2022 soll dieser Betrag auf stolze 50 Euro ansteigen.

Womit ist diese Sondernutzungsgebühr begründet? Scooter müssen auf der Straße fahren und nutzen dafür „öffentlichen“ Raum. Und da ist es nur zu verständlich, dass diese Nutzung auch abgegolten werden muss.

 

Aber warum erhebt Hilden keine Gebühren?

Auf Anfrage bestätigt die Stadt Hilden, dass aktuell keine Gebühren anfallen.

Grund dafür seien „u.a. die unklaren Rechtsverhältnisse“. Dabei verweist die Stadt auf eine Sitzungsvorlage des Stadtentwicklungsausschusses und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster für einen vergleichbaren Fall: Die Deutsche Bahn hatte eine komplette Leihfahrräderflotte („Call a Bike“) im öffentlichen Straßenraum von Düsseldorf für gewerbliche Zwecke genutzt. Die Stadt Düsseldorf hatte dagegen geklagt und Recht bekommen: Die Deutsche Bahn brauche eine Sondernutzungsgebühr, denn „die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch das Abstellen der Fahrräder sei kein Gemeingebrauch„, teilt das OVG Münster mit.  

 

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Zu diesem Urteil befragt, erklärt Volker Paulat, Pressesprecher der Landeshauptstadt: „es liegen zurzeit keine Klagen (Anmerkung der Redaktion: zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren) vor.“

Und weiter: „In einem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht die Vorgehensweise der Landeshauptstadt Düsseldorf als korrekt dargestellt“.

 

Das heißt doch wohl nichts anderes, als dass die Gebühren von den Düsseldorfern zu Recht erhoben werden.

Warum wendet die Stadt Hilden das also nicht auch für die E-Scooter an? Wo sind da noch „unklare Rechtsverhältnisse“? Oder gelten in Hilden andere „Gesetze“ als in Düsseldorf? 

 


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Wieviel Gebühren könnte die Stadt von den Scooter Betreibern einnehmen?

Aktuell haben die vier Anbieter der E-Roller 200 Fahrzeuge in Hilden angemeldet. Würde man nun die 50 Euro pro Roller, die in Düsseldorf wohl zukünftig bezahlt werden müssen, zu Grunde legen, ergäben sich für die Stadt wohl Einnahmen von 10.000 Euro.

Hört sich vielleicht nicht nach viel an, aber für die leere Stadtkasse wären auch 10.000 Euro viel Geld.

 

Bericht: Walter Thomas
Foto; anzeiger24.de / niekverlaan/Pixabay

 


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