Endlich: Rat beschließt kleine Entlastungen für Familien

Wird das die geplagten Eltern beruhigen?

Darauf haben sicherlich viele Eltern lange gewartet: Nach monatelangen Diskussionen können sie sich über eine kleine Rückerstattung von Betreuungskosten für ihre Kinder freuen – für Leistungen, die größtenteils aufgrund der Situation nicht erbracht werden konnten.

Der Stadtrat hat am Mittwochabend, 30. Juni, zwei Beschlüsse verabschiedet.

 

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Zuschuss für Mittagsverpflegung: Eltern müssen Antrag stellen

Eltern, die Angebote von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen, Gebundenen und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und in der Sekundarstufe I nutzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe eines Durchschnittwertes von 70€ pro Monat.
Vorausgesetzt: sie haben überwiegend keine Mittagsverpflegung in den Monaten Februar, März, April 2021 in Anspruch genommen. Bezieher von Sozialleistungen sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen.

Die Stadt will den Familien damit entgegen kommen, betont aber in der Beschlussvorlage, dass sie einen „Anspruch auf Betreuungs- und Verpflegungsentgelte“ habe, „unabhängig davon, ob die Betreuung bzw. die Verpflegung stattgefunden hat.“ Schließlich werden „Betreuungsstrukturen“ und Betreuungszeiten vorgehalten.

Eben darüber haben sich aber viele Eltern beschwert. Nun zeigten sich Rat und Verwaltung einsichtig gegenüber Pandemie-geplagten Eltern.

Die Kitas/OGS bekommen nun Antragsvordrucke ausgestellt, die sie Eltern zustellen, die aus ihrer Sicht berechtigt sind.

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Das wiederum kritisiert die Bürgeraktion (BA): „Das ist ein umständliches Verfahren„, so Ratsherr Ludger Reffgen. „Eltern bekommen also nur ihr Geld, wenn sie es beantragen.“ Er beantragte stattdessen, dass die Beiträge unaufgefordert erstattet werden. Aber das lehnten die anderen Fraktionen ab.
Und auch Werner Erbe (Die Linke) findet: „Nicht erbrachte Leistung sollte auch ohne Antrag zurück gezahlt werden. Man muss den Eltern unbürokratisch entgegen kommen.“

Andere Fraktionen haben damit weniger ein Problem: „Der Antrag ist leicht auszufüllen“, meint beispielsweise Rudolf Joseph (FDP). Und auch Klaus-Dieter Bartel betont: „Die Kitas gehen ja auf die Eltern zu.“ 

 

Die Mehrheit des Rates stimmte also dafür, lediglich die Bürgeraktion enthielt sich, Werner Erbe stimmte dagegen.

 

Elternbeiträge werden erstattet, allerdings „nicht allen fair gegenüber“

Die Stadt Hilden verzichtet auf die vollständige Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Februar 2021 sowie auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Monate März, April und Mai 2021.

Dies gilt für Angebote der Kindertagespflege, der Kindertageseinrichtungen, für die Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I.

 

Problematisch ist allerdings, dass dies unabhängig davon geschieht, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist oder nicht.

 


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Ratsfrau Claudia Schlottmann (CDU) erklärt gegenüber anzeiger24.de: „Aus dieser Sicht kann der gewählte Modus sicher nicht allen gegenüber fair sein. Leider war es nach Auskunft der Verwaltung nicht möglich, mit einem vertretbaren Aufwand eine Spitzabrechnung vorzunehmen, die ein scharfes Bild der Einrichtungsnutzung ermöglicht hätte. Die CDU fordert auf Basis dieser Erfahrungen für die Zukunft eindringlich, eine medienbruchfreie Dokumentation der durch die Einrichtungen der Stadt erbrachten Leistungen, damit es nicht mehr zu solch einem Debakel kommen kann.“

 

Ludger Reffgen (Bürgeraktion) sieht dies jedoch nicht so eng, da „ein Großteil der Stunden weggefallen ist“ und daher weniger Leistung erbracht worden sei.

Das bedeutet für die Stadtkasse: Der Minderertrag beläuft sich auf 449.548,25 €, der städtische Anteil liegt bei 224.774,12 €. Den Einnahmeausfall teilen sich Land NRW und die Stadt.

 

Text: Achim Kaemmerer

Foto: carola68/alexas Fotos / Pixabay

 


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