Energiepauschale, Mindestlohn in Pflege und Sparzwang bei Strom und Gas

Diese neuen Regeln treten im September in Kraft

Die Bundesregierung hat u.a. folgende gesetzliche Neuregelungen ab September beschlossen:

 

Energiepreispauschale wird ausgezahlt

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

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Energiesparmaßnahmen

Ab dem 1. September gelten für sechs Monate strenge Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.

Geschäfte dürfen grundsätzlich nicht mehr ihre Ladentüren offen halten. 

Detaillierte Informationen

 

Für Pflegekräfte: Höherer Mindestlohn und mehr Urlaub

Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte steigen zum 1. September 2022. 

Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von auf 14,60 Euro ab 1. September 2022 sowie auf 14,90 Euro ab 1. Mai 2023 und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember 2023; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro.

Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn auf 13,70 Euro ab 1. September 2022 angehoben, ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro.

 

Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.

 

Jetzt müssen nur noch die Rahmenbedingungen bei den Schichtdiensten optimiert werden… 

  

Und das gibt es außerdem:

Das E-Rezept startet

Ab dem 1. September 2022 wird die erste Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Weitere Informationen

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: PIROD4/G.Altmann / Pixabay

 


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