Erlass in NRW: Elterntaxis in die Schranken weisen

Kommunen dürfen eigenständig temporäre Straßensperrungen einführen, ‚Gefahrenlage‘ nachweisen zu müssen

Die „Elterntaxis“ vor Schulen erhitzen seit Jahren die Gemüter: Vor allem zu Stoßzeiten zum Unterrichtsbeginn und -ende entstehen oft gefährliche Verkehrssituationen beim Bring- und Abholverkehr durch allzu fürsorgliche Mütter und Väter. Jetzt hat das Landesverkehrsministerium NRW den Kommunen mehr rechtssicheren Handlungsspielraum vorgegeben, um eigenständig und „rigider“ falschparkende und den Verkehr blockierende Eltern buchstäblich „in die Schranken zu weisen“: Demnach sollen Straßen in Schulnähe vorübergehend für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden dürfen. Bisher mussten die Behörden eine „konkrete Gefahrenlage“ ausweisen, um solche Maßnahmen zu ergreifen. Diese Hürde entfällt nun.

 

Banner-Netto-Sept-2021

 

Laut Landesverkehrsminister Oliver Krischer sei NRW das erste Bundesland, das den Städten und Gemeinden eine solche Möglichkeit einräumt, die über befristete Pilotprojekte hinausgeht. Anlieger sollen von der Sperrung ausdrücklich ausgenommen werden.

Erste Versuche, wie beispielsweise in Essen, hätten gezeigt, dass durch die Einrichtung von Sicherheitszonen zu Unterrichtsbeginn und -ende kritische Situationen entschärft werden können, sagte Krischer im Gespräch mit der RP.

 

Städte- und Gemeindebund: „Jede Kommune muss je nach Situation entscheiden“

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer vom Städte- und Gemeindebund NRW kommentiert die Entscheidung gegenüber den Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Den Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, den Schulverkehr zu regeln, ist eine gute Idee. Es hat sich immer bewährt, wenn die Beteiligten die Lösungen unmittelbar vor Ort erarbeiten. Sie kennen die Situation am besten.“

 

Allerdings: „Pauschale Lösungen gibt es nicht. In manchen Schulen läuft es problemlos, weil bereits gute Regelungen gefunden wurden, in anderen werden die Beteiligten dankbar sein, dass sie nun ein weiteres Instrument in der Hand haben. Ob es Schranken oder Poller braucht, um den Verkehr einzudämmen, muss jede Kommune nach der Situation vor Ort entscheiden. Ich gehe davon aus, dass es in der Regel mit einer Beschilderung und einer klaren Kommunikation vor Ort getan ist.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos/Montage: Marzena7/Pixabay / anzeiger24.de

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim, DeinHaan oder DerLeverkusener.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.